Zum 1. April 2026 sind beim Europäischen Patentamt zwei Neuerungen in Kraft getreten.
Gebühren
Die meisten Gebühren sind im Schnitt um etwa fünf Prozent gestiegen. Unverändert blieben unter anderem die Anmelde-, die Einspruchs- und die Beschwerdegebühr. Einige Beispiele:
| Gebühr | seit 1. April 2026 |
|---|---|
| Recherche | 1.595 € |
| Prüfung | 2.010 € |
| Benennung | 720 € |
| Erteilung | 1.135 € |
| Jahresgebühr 3. Jahr | 725 € |
| Einspruch | 880 € |
| Beschwerde | 2.925 € (ermäßigt 2.015 €) |
Eine vollständige Übersicht finden Sie unter Patentkosten.
Prüfungsrichtlinien 2026
- Die Entscheidungen G 1/24 zur Auslegung der Ansprüche und G 1/23 zu Marktprodukten sind eingearbeitet.
- Lehnt eine Abteilung Änderungen ab, muss sie das begründen.
- Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz dürfen aufgezeichnet werden, um die Niederschrift mit KI-Unterstützung zu erstellen. Die Aufnahmen werden anschließend gelöscht.
Die Richtlinien sind älter als die Entscheidung G 1/25 vom September 2026. Eine weitere Anpassung ist deshalb zu erwarten.