Software- und KI-Erfindungen

„Software ist nicht patentierbar“ ist einer der hartnäckigsten Irrtümer. Ausgeschlossen sind Computerprogramme nur als solche. Löst ein Programm ein technisches Problem mit technischen Mitteln, kann es in Deutschland und beim EPA patentiert werden. Täglich werden solche Patente erteilt, etwa für Steuerungen, Bildverarbeitung, Kommunikationsprotokolle, Datenkompression, Sicherheitsfunktionen oder Fahrerassistenz.

Wie geprüft wird

Das EPA prüft zweistufig. Zunächst genügt für die Patentfähigkeit überhaupt jedes technische Mittel, etwa ein Computer. Bei der erfinderischen Tätigkeit zählen dann nur die Merkmale, die zur Lösung eines technischen Problems beitragen. Reine Geschäftslogik, Gestaltungsvorgaben oder mathematische Regeln ohne technische Wirkung tragen nichts bei. Der BGH kommt auf etwas anderem Weg zu ähnlichen Ergebnissen. Er verlangt, dass die Lehre ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln löst. Simulationen und Modellierungen behandelt die Große Beschwerdekammer des EPA seit 2021 nach denselben Grundsätzen.

Was das für Ihre Anmeldung bedeutet

  • Den technischen Effekt ausdrücklich beschreiben: Was wird schneller, sicherer, genauer, sparsamer, und wodurch?
  • Konkrete Implementierung offenlegen, nicht nur die Funktion.
  • Ansprüche in mehreren Kategorien formulieren: Verfahren, System, Computerprogrammprodukt.
  • Geschäftsmodelle vom technischen Kern trennen.

Künstliche Intelligenz

KI-Erfindungen fallen in zwei Gruppen. Zum einen geht es um die KI selbst, also neue Modellarchitekturen oder Trainingsverfahren. Dafür muss in der Regel eine technische Wirkung gezeigt werden, etwa effizientere Hardware-Nutzung. Zum anderen geht es um KI als Werkzeug in einer technischen Anwendung, etwa Fehlererkennung in der Produktion oder medizinische Bildauswertung. Diese zweite Gruppe ist deutlich leichter zu schützen. Wichtig ist eine ausreichende Offenbarung: Trainingsdaten, Merkmale und Ablauf müssen so beschrieben sein, dass ein Fachmann die Erfindung nacharbeiten kann.

Kann eine KI Erfinder sein?

Nein. Der BGH hat 2024 im Verfahren DABUS bestätigt, dass nur ein Mensch Erfinder sein kann. Zulässig ist es aber, eine natürliche Person als Erfinder zu benennen und zu ergänzen, dass sie die KI zur Erfindung veranlasst hat. Das EPA sieht es ebenso. Wichtig für Unternehmen: Wer Erfinder ist, richtet sich nach dem eigenen schöpferischen Beitrag zur Lösung. Der gezielte Einsatz einer KI kann ein solcher Beitrag sein, begründet die Erfinderschaft aber nicht automatisch. Für angestellte Entwickler gilt dann das Arbeitnehmererfinderrecht.

Alternativen und Ergänzungen

Quellcode ist urheberrechtlich geschützt, Algorithmen und Trainingsdaten lassen sich als Geschäftsgeheimnis schützen. Oft ist eine Kombination die beste Lösung.

Softwarepatent anmelden: Ablauf und Unterlagen

Am Anfang steht ein Gespräch mit den Entwicklern. Gesucht wird der technische Kern: Welche Ressource wird geschont, welche Messung wird genauer, welcher Ablauf in einer Maschine wird zuverlässiger? Eine Erfindungsbeschreibung, die nur Benutzeroberflächen und Funktionen schildert, reicht dafür selten aus. Hilfreich sind Ablaufdiagramme, Pseudocode, eine Beschreibung der beteiligten Hardware und, bei KI-Anwendungen, Angaben zu Datenquellen, Vorverarbeitung und Modelltyp. Quellcode muss nicht eingereicht werden.

Danach folgt eine Recherche zum Stand der Technik. Gerade bei Software ist sie aufschlussreich, weil viele Lösungen in Nichtpatentliteratur, Open-Source-Projekten oder Standards beschrieben sind. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine deutsche Patentanmeldung als Prioritätsanmeldung genügt oder ob direkt europäisch angemeldet wird. Das DPMA und das EPA wenden unterschiedliche Prüfungsschemata an, kommen bei computerimplementierten Erfindungen aber häufig zu ähnlichen Ergebnissen. Wie die BGH-Entscheidung „Logikverifikation“ zeigt, muss die Grenze zwischen technischer Lehre und bloßem Programm im Einzelfall genau begründet werden.

Häufige Fehler bei Software- und KI-Erfindungen

Der folgenreichste Fehler ist eine Veröffentlichung vor der Anmeldung. Ein Release auf GitHub, ein Konferenzvortrag, ein Whitepaper oder eine öffentliche Beta-Version machen die Lösung zum Stand der Technik. Eine Neuheitsschonfrist für Patente gibt es in Deutschland und beim EPA nicht. Das Gebrauchsmuster kennt eine sechsmonatige Schonfrist für eigene Offenbarungen, schützt aber keine Verfahren und hilft deshalb bei reinen Softwareabläufen meist nicht weiter.

Ein zweiter Fehler betrifft die Ansprüche. Wer nur das Verfahren auf dem eigenen Server beansprucht, hat Schwierigkeiten, wenn ein Wettbewerber die Rechenschritte auf Server im Ausland verlagert. Ansprüche auf das Endgerät, das System und das Computerprogrammprodukt schließen solche Lücken. Ein dritter Fehler liegt in der Offenbarung: Wird ein KI-Modell nur als Black Box beschrieben, fehlt oft die Grundlage, um im Prüfungsverfahren auf einen technischen Effekt zurückzugreifen.

Rechte an Software im Unternehmen

Für Software gelten im Arbeitsverhältnis zwei getrennte Regime. Das Urheberrecht an Programmen, die ein Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Aufgaben schafft, steht nach § 69b UrhG vermögensrechtlich dem Arbeitgeber zu, ohne gesonderte Vergütung. Enthält die Software dagegen eine patentfähige Erfindung, gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz mit Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung. Bei freien Entwicklern und Agenturen greift keine der beiden Regeln automatisch. Hier müssen die Rechte vertraglich übertragen werden.

Häufige Fragen

Kann man Software in Deutschland patentieren lassen?

Ja, wenn das Programm ein technisches Problem mit technischen Mitteln löst. Ausgeschlossen sind nur Computerprogramme als solche. Typische Beispiele sind Steuerungen, Bildverarbeitung, Datenkompression oder Sicherheitsfunktionen.

Ist ein KI-Modell patentierbar?

Ein abstraktes Modell oder ein Trainingsverfahren ohne technischen Bezug ist in der Regel nicht patentierbar. Schutz ist möglich, wenn das Modell für einen technischen Zweck eingesetzt wird, etwa zur Fehlererkennung an Bauteilen, oder wenn es technisch effizienter mit Hardware umgeht. Die Anmeldung muss den technischen Effekt und die Umsetzung nachvollziehbar beschreiben.

Was kostet ein Softwarepatent?

Die Amtsgebühren entsprechen denen jeder anderen Patentanmeldung. Den größeren Teil machen die Ausarbeitung der Anmeldung und das Prüfungsverfahren aus, das bei computerimplementierten Erfindungen oft mehrere Bescheide umfasst. Einen Überblick über die Gebühren finden Sie unter Patentkosten und Amtsgebühren 2026.

Darf ich meine Software vor der Patentanmeldung veröffentlichen?

Nein. Jede öffentliche Zugänglichmachung vor dem Anmeldetag, auch durch Sie selbst, zählt zum Stand der Technik und kann die Neuheit zerstören. Melden Sie zuerst an und veröffentlichen Sie danach.

Reicht das Urheberrecht zum Schutz von Software nicht aus?

Das Urheberrecht schützt den konkreten Code, nicht die zugrunde liegende Idee oder den Lösungsweg. Ein Wettbewerber, der dieselbe Funktion neu programmiert, verletzt es in der Regel nicht. Ein Patent kann dagegen den technischen Lösungsweg selbst schützen.

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