Nichtigkeitsklage gegen ein Patent

Nach Ablauf der Einspruchsfrist lässt sich ein Patent nur noch mit der Nichtigkeitsklage beseitigen. Gegen ein deutsches Patent ist sie erst zulässig, wenn kein Einspruchsverfahren mehr anhängig ist (§ 81 Abs. 2 PatG). In der Praxis wird sie meist als Gegenangriff erhoben, wenn ein Unternehmen wegen Patentverletzung verklagt oder abgemahnt wurde.

Zuständigkeit

PatentGericht
Deutsches PatentBundespatentgericht (BPatG), Berufung zum Bundesgerichtshof
Europäisches Patent, deutscher Teil, ausgeoptetBundespatentgericht
Europäisches Patent, nicht ausgeoptetWahlweise BPatG oder Einheitliches Patentgericht (Zentralkammer)
EinheitspatentAusschließlich Einheitliches Patentgericht

Vor dem Einheitlichen Patentgericht wirkt eine erfolgreiche Klage für alle Teilnehmerstaaten. Die Nichtigkeit kann dort auch als Widerklage im Verletzungsverfahren geltend gemacht werden.

Nichtigkeitsgründe

Sie entsprechen weitgehend den Einspruchsgründen: fehlende Patentfähigkeit, unzureichende Offenbarung, unzulässige Erweiterung, Erweiterung des Schutzbereichs nach Erteilung und, beim deutschen Patent, widerrechtliche Entnahme.

Ablauf vor dem Bundespatentgericht

  1. Klageschrift mit Nichtigkeitsgründen und Stand der Technik.
  2. Erwiderung des Patentinhabers, häufig mit Hilfsanträgen zur beschränkten Verteidigung.
  3. Qualifizierter Hinweis des Senats, in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung der Klage. Er zeigt, wie das Gericht den Fall vorläufig sieht, und ist oft wegweisend für den parallelen Verletzungsstreit.
  4. Mündliche Verhandlung und Urteil, häufig nach ein bis zwei Jahren.

Kosten

Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, der sich am wirtschaftlichen Interesse an der Vernichtung orientiert und oft über dem Wert des Verletzungsstreits liegt. Die unterliegende Partei trägt die Kosten. Wir geben Ihnen vor Klageerhebung eine Kostenschätzung über beide Instanzen.

Zusammenspiel mit dem Verletzungsstreit

In Deutschland gilt das Trennungsprinzip: Das Landgericht entscheidet über die Verletzung, das BPatG über den Rechtsbestand. Das Verletzungsgericht setzt nur aus, wenn es die Vernichtung für überwiegend wahrscheinlich hält. Eine starke Nichtigkeitsklage, früh eingereicht, ist deshalb die wichtigste Verteidigung gegen eine Verletzungsklage.

Klagebefugnis und Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage

Die Nichtigkeitsklage ist eine Popularklage. Jeder kann sie erheben, ein eigenes Interesse muss nicht dargelegt werden. Eine Ausnahme gilt für die widerrechtliche Entnahme, die nur der Verletzte geltend machen kann. Verklagt wird der im Register eingetragene Patentinhaber. Gegen ein erloschenes Patent ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger ein besonderes Rechtsschutzinteresse hat, etwa weil der Patentinhaber für die Vergangenheit Schadensersatz verlangt.

Bei deutschen Patenten ist die Klage erst zulässig, wenn kein Einspruch mehr möglich und kein Einspruchsverfahren anhängig ist (§ 81 Abs. 2 PatG). Ausgeschlossen sein kann sie zudem durch eine vertragliche Nichtangriffsabrede, wie sie in Lizenz- und Vergleichsverträgen vorkommt. Ob eine solche Klausel wirksam ist, ist auch eine kartellrechtliche Frage. Lesen Sie Ihre Patentverträge und Lizenzen deshalb vor der Klage genau.

Beschränkte Verteidigung und Hilfsanträge

Der Patentinhaber muss sein Patent nicht in der erteilten Fassung verteidigen. Er kann es mit eingeschränkten Ansprüchen verteidigen, auch in mehreren gestaffelten Hilfsanträgen. Für den Kläger bedeutet das: Ein Teilerfolg ist häufig, ein vollständiger Erfolg seltener. Entscheidend ist dann, ob die beschränkte Fassung das eigene Produkt noch erfasst. Diese Frage gehört schon vor Klageerhebung auf den Tisch, gemeinsam mit der Bewertung des Verletzungsvorwurfs. Hinweise zur Reichweite eines Patents finden Sie unter Schutzbereich, Äquivalenz und mittelbare Verletzung.

Nach dem qualifizierten Hinweis des Senats setzt das Gericht Fristen, innerhalb derer beide Seiten auf den Hinweis reagieren können. Späterer Vortrag und neue Hilfsanträge können als verspätet zurückgewiesen werden (§ 83 Abs. 4 PatG). Die Verfahren sind dadurch stärker auf frühen und vollständigen Vortrag ausgerichtet als früher.

Berufung zum Bundesgerichtshof

Gegen das Urteil des Bundespatentgerichts ist die Berufung zum Bundesgerichtshof möglich. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen und innerhalb von drei Monaten nach Zustellung zu begründen. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel lässt der Bundesgerichtshof nur eingeschränkt zu. Was in erster Instanz nicht vorgetragen wurde, ist in der Berufung oft verloren.

Nichtigkeitsklage vor dem Einheitlichen Patentgericht

Die Nichtigkeitsklage vor dem Einheitlichen Patentgericht verlangt einen noch früheren und vollständigeren Vortrag. Schon die Klageschrift muss alle Angriffe, Beweismittel und Argumente enthalten. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, in erster Instanz in etwa einem Jahr zu einer Entscheidung zu führen. Der Vorteil: Ein Erfolg wirkt für alle Staaten, in denen das Patent Wirkung entfaltet und die am System teilnehmen. Das Risiko: Scheitert der Angriff, steht das Patent für den gesamten Raum gestärkt da.

Häufige Fragen

Was kostet eine Nichtigkeitsklage gegen ein Patent?

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich in Deutschland nach dem Streitwert. Die Gerichtsgebühr für das erste Verfahren vor dem Bundespatentgericht beträgt das 4,5-Fache einer vollen Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz und ist mit der Klage zu zahlen. Wer verliert, trägt die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite.

Wie lange dauert eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht?

Bis zur mündlichen Verhandlung vergehen häufig ein bis zwei Jahre. Ein Berufungsverfahren beim Bundesgerichtshof dauert weitere Zeit. Für einen parallelen Verletzungsstreit ist deshalb vor allem der qualifizierte Hinweis wichtig, der früher vorliegt.

Kann ich ein Patent für nichtig erklären lassen, das bereits abgelaufen ist?

Ja, wenn Sie ein Rechtsschutzinteresse haben. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Patentinhaber Ansprüche aus der Zeit geltend macht, in der das Patent noch in Kraft war, etwa Schadensersatz oder Rechnungslegung.

Brauche ich für die Nichtigkeitsklage einen Patentanwalt oder einen Rechtsanwalt?

Vor dem Bundespatentgericht können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einem Patentanwalt vertreten lassen. In der Praxis arbeiten beide häufig zusammen, weil technische und prozessuale Fragen ineinandergreifen. Mehr dazu im Ratgeber Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

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