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Die Patentrechtler

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Kanzlei für Patentrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz bildet unsere Spezialisierung. In diesem Rechtsgebiet sind absolute Rechte zusammengefasst, die dem Rechtsinhaber monopolistische Rechtspositionen gegenüber Jedermann einräumen. Zu den klassische Monopolrechten des gewerblichen Rechtsschutzes in der Schnittstelle zwischen Recht und Technik gehören insbesondere Patente und Gebrauchsmuster. Natürlich sind wir auf der gesamten Palette des gewerblichen Rechtsschutzes, einschliesslich des Schutzes von Halbleitertopografien, Pflanzensorten, Know-how, Marken und Designs aktiv. Des weiteren spielen Domainnamen heute eine herausragende Rolle in unserem Querschnittsbereich. Dabei vertreten wir sowohl Schutzrechtsinhaber als auch solche, die durch Schutzrechte Dritter betroffen sind. So gehören zu unseren Mandanten mittelständische Unternehmen, Bildungseinrichtungen, EDV-Unternehmen, Energieunternehmen, Filialisten, Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen, Geldinstitute, Industrieunternehmen, Innovative Unternehmungen, Kommunen, Messebau- und Messemarketing-Unternehmen, Stiftungen, Staatliche Behörden, Verbände und Vereine, das Verlagswesen, Versicherungen, Werbeagenturen und natürlich Erfinder.

Kurzum: Wir bearbeiten alle patentrechtlichen Fragestellungen und haben dabei den Anspruch, für Sie auf höchstem Niveau tätig zu werden.

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dementsprechend haben wir sowohl theoretisch wie auch praktisch zur Erlangung dieser Spezialisierung nachgewiesen, dass wir uns mit dem gewerblichen Rechtsschutz auskennen. Dementsprechend bearbeiten wir fachanwaltlich sowohl Patentanmeldungen, Gebrauchsmusteranmeldungen, Markenanmeldungen, Designanmeldungen etc, als auch Verletzungsverfahren (patentrechtliche Abmahnungen, Patentverletzung, Markenverletzung, Designverletzung). Natürlich vertreten wir Schutzrechte auch in allen weiteren Amtsverfahren und gerichtlichen Verfahren (mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen).

Patentanwälte

Zur Abrundung unseres Profils beschäftigen wir auch die Patentanwaltschaft. Anders als unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (umfasst Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Designrecht usw.) hat ein Patentanwalt in erster Linie ein universitäres Studium aus dem Bereich der Naturwissenschaften oder Technik absolviert und sodann die Ausbildung zum Patentanwalt durchlaufen. Patentanwälte werden vor allem in Schutzrechtsanmeldeverfahren und aussergerichtlichen Verletzungsverfahren tätig, In gerichtlichen Verletzungsverfahren können Patentanwälte beigeordnet werden und gleichsam der Anwaltschaft beratend zur Seite stehen.

Patentrechtliche Strategien

Nach wie vor entstehen und verbreiten neue Ideen sich stetig schneller und ohne wesentliche räumliche Grenzen. Ideen als solche sind allerdings in unserer Rechtsordnung nicht schutzfähig. Die Umsetzung von Ideen in technische Innovationen oder kulturelle, betriebswirtschaftliche sowie sonstige Abläufe können durch Monopolrechte geschützt werden und einen massgeblichen Wert des Unternehmens oder Rechtsinhabers darstellen. Dabei ermöglicht das Management der Schutzrechte unterschiedliche Ziele und Strategien. Ob als Marktabgrenzung und -sicherung gegen Wettbewerber - z.B. mittels verstärkter Anmeldetätigkeit in bestimmten Konkurrenzbereichen - oder in der Form der passiven Marktbeobachtung durch Überwachung der Anmeldetätigkeit und -inhalte dritter Unternehmen, die frühzeitige und umfassende Ausrichtung der Schutzrechte an der zuvor gebildeten Strategie stellt eine fundierte Basis für die Erfüllung der dahinterstehenden Ziele dar.

Wir begleiten auch das Management von gewerblichen Schutzrechten. Selbstverständlich erarbeiten wir mit Ihnen auf Wunsch konkrete Schutzrechtsstrategien. Beides impliziert die Begutachtung eines vorhandenen Portfolio, dessen Neuausrichtung, die Anmeldung, Verteidigung oder Aufrechterhaltung von Schutzrechten. Dies umfasst insbesondere auch folgende Einzelleistungen:

  • Bewertung eines vorhandenen Portfolios oder von Ideen und deren Schutzmöglichkeiten einschliesslich Kosten-Nutzen-Analysen.
     
  • Schutzrechtsanmeldungen (Patentanmeldungen auf allen Gebieten, Gebrauchsmusteranmeldungen, Geschmacksmusteranmeldungen, Markenschutz, Sortenschutz, Topografienschutz) nebst flankierenden Schutzmassnahmen (Sicherung von Domainnamen, wettbewerbsrechtliche Prüfung, Vertragsrecht und -management).
     
  • Schutzrechtsverteidigung (Abwehr von Angriffen Dritter, Führung von Verletzungsverfahren, Löschungsverfahren, Abgrenzungsverfahren).
     
  • Schutzrechtsüberwachung (Dauerüberwachung, Konkurrentenüberwachung, gezielte Einzelüberwachungsmassnahmen, Auswertung der Ãœberwachungsergebnisse, Aufrechterhaltung).
     
  • Recherchewesen (Informationsbeschaffung zu Schutzrechten).
     
  • Management von Schutzrechten.
     
  • Strategieberatung und - prüfung.

Technische Gebiete unserer Anwälte:

Einige unserer Anwälte haben bestimmte technische Schwerpunkte entwickelt; diese können sowohl der universitären Bildung (z.B. als Dipl.-Ing, Dipl.-Phys, Dipl.-Biol oder Dr. rer. nat.)  entstammen oder zu den persönlichen, praktischen Interessen des jeweiligen Anwalts gehören. So können wir die unterschiedlichsten technischen und naturwissenschaftlichen Gebiete abdecken:

Klassische und moderne, Physik, Festkörperphysik, Mechanik, Laserphysik, Elektrotechnik, , Elektronik, Hochfrequenztechnologien, Nachrichtentechnik, Hochspannungstechnik, Telematik, Mechatronik, Informationstechnologie, Datenverarbeitungstechnik, Bildverarbeitungstechnologien, , Halbleitertechnologie, , Unterhaltungselektronik, Computer–Hardware, IT-Technik, Software, Telekommunikation, Automatisierungstechnik, Optik, Atomphysik, Molekularphysik, Maschinenbau, Baumaschinen, Kraftfahrzeugwesen, Schiffbau, Flugzeugbau, Antriebstechnik, , Steuerungstechnik, Verfahrenstechnik, Fertigungstechnik, Produktionstechnik, Verpackungstechnik, Papiertechnik, Produktentwicklung, Messtechnik, Regelungstechnik, Prozesstechnologie, Haushaltsgeräte, Kleingeräte, Lebensmitteltechnik, Luft- und Raumfahrt, Sicherheitstechnik, Kraftwerkstechnik, Materialtechnologie, Stahlherstellung, Legierungen, Nanotechnologie, Kunststofftechnik, Energietechnik, erneuerbare Energie, Life Sciences, Medizintechnik, Biologie, Biophysik, Biotechnologie, Mikrobiologie, Zellbiologie, Neurobiologie, Molekularbiologie, Gentherapie, Bioinformatik, Pharmazie, Pharmakologie, Wirkstoffe, Biochemie, Chemie, Physikalische Chemie, Organische Chemie, Anorganische Chemie, Pharma, Antikörpertechnologie, Biosimilars, Generika, Diagnostika, Pflanzenbiotechnologie, Diagnosetechnik, Implantate, Immunologie, Enzymersatztherapie, Proteine, Muteine, Enzyme, Cytokine, Transgene, Ribozyme, Antisense, RNA, RNAi, Virologie, Gentechnik, , Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere, Humanmedizin, Nahrungsmittel, Polymere, Katalysatoren, Lithografie, Fotografie

Die Schutzrechte

Der Schutz von technischen Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster ist in Deutschland, Europa und international unterschiedlich geregelt. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Darstellung:


I. Recherche, Anmeldung und Eintragung von Patenten und Gebrauchsmustern

1. Recherche nach bestehenden Schutzrechten

Deutschland:

  • DPMAregister:
    • Online-Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).
    • Zugriff auf deutsche Patente, Gebrauchsmuster und Anmeldungen.
    • Website: https://register.dpma.de.

Europa:

  • Espacenet (EPO):
    • Europäisches Patentamt (EPO) bietet Espacenet an, eine umfassende Datenbank für Patente aus der ganzen Welt.
    • Website: https://worldwide.espacenet.com.

International:

  • WIPO PATENTSCOPE:
    • Recherche internationaler Patentanmeldungen nach dem PCT (Patent Cooperation Treaty).
    • Website: https://patentscope.wipo.int.


2. Anmeldung und Eintragung von Schutzrechten

Deutschland:

  • Patente:

    • Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
    • Schutzdauer: Maximal 20 Jahre (bei jährlicher Verlängerung).
    • Prüfungsverfahren erforderlich, um die Patentfähigkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit) zu bestätigen.
    • Gebühren: Ab 60 € Anmeldegebühr + 350 € Prüfungsantrag.
  • Gebrauchsmuster:

    • Anmeldung ebenfalls beim DPMA.
    • Schnellere Eintragung als Patente, da keine inhaltliche Prüfung erfolgt.
    • Schutzdauer: Maximal 10 Jahre.
    • Gebühren: 40 € Anmeldegebühr.

Europa:

  • Europäische Patente:
    • Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPO).
    • Einheitliches Prüfungsverfahren für bis zu 39 Vertragsstaaten.
    • Nach der Erteilung erfolgt eine Validierung in den gewünschten Ländern.
    • Schutzdauer: Maximal 20 Jahre.
    • Gebühren: Ab 1.250 € Anmeldegebühr + Ãœbersetzungs- und Validierungskosten.

International:

  • PCT (Patent Cooperation Treaty):
    • Internationale Anmeldung über die WIPO (World Intellectual Property Organization).
    • Vereinfachte Anmeldung in bis zu 157 Vertragsstaaten.
    • Nationale Phase: Nach dem internationalen Prüfungsverfahren wird das Patent in jedem Land separat geprüft.
    • Schutzdauer: Maximal 20 Jahre (nach nationaler Erteilung).
    • Gebühren: Ab 3.000–5.000 CHF.


3. Rechtsmittel gegen Entscheidungen

Deutschland:

  • Einspruch:
    • Innerhalb von 9 Monaten nach Patenterteilung.
    • Prüfung durch das DPMA.
  • Nichtigkeitsklage:
    • Nach Ablauf der Einspruchsfrist.
    • Zuständig: Bundespatentgericht (BPatG).
  • Berufung/Rechtsbeschwerde:
    • Berufung gegen Entscheidungen des BPatG zum Bundesgerichtshof (BGH).
    • Max. Instanz: BGH.

Europa:

  • Einspruch beim EPO:
    • Innerhalb von 9 Monaten nach Patenterteilung.
    • Entscheidung durch die Einspruchsabteilung des EPO.
  • Berufung:
    • Gegen Entscheidungen der Einspruchsabteilung an die Beschwerdekammer des EPO.
  • Rechtsmittel:
    • Kein weiteres Rechtsmittel nach Entscheidung der Beschwerdekammer.

International:

  • Nationale Rechtsmittel:
    • Entscheidungen im Rahmen der nationalen Phase unterliegen den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen.
    • Beispiel: Berufung und Klage vor nationalen Patentämtern oder Gerichten.


II. Arten von technischen Schutzrechten

1. Patente

  • Schutzgegenstand:
    • Erfindungen, die neu, gewerblich anwendbar und erfinderisch sind.
  • Schutzdauer:
    • Maximal 20 Jahre.
  • Beispiele:
    • Maschinen, chemische Verfahren, Software (in begrenztem Rahmen).


2. Gebrauchsmuster

  • Schutzgegenstand:
    • Technische Erfindungen mit gewerblicher Anwendbarkeit, jedoch keine Verfahren.
  • Unterschiede zum Patent:
    • Keine Prüfung auf Neuheit oder erfinderische Tätigkeit.
    • Schnellere Eintragung, aber kürzere Schutzdauer (maximal 10 Jahre).
  • Beispiele:
    • Kleine mechanische Vorrichtungen.


3. Designschutz (Geschmacksmuster):

  • Schutzgegenstand:
    • Ästhetische Gestaltung (keine technischen Funktionen).
  • Schutzdauer:
    • Maximal 25 Jahre.
  • Beispiele:
    • Produktdesigns (z. B. Möbel, Kleidung).


4. Topographien von Halbleitererzeugnissen

  • Schutzgegenstand:
    • Mikroelektronische Halbleiterschaltungen.
  • Schutzdauer:
    • Maximal 10 Jahre.


5. Pflanzenschutzrechte

  • Schutzgegenstand:
    • Neue Pflanzensorten.
  • Schutzdauer:
    • Maximal 30 Jahre.


6. Geheimnisschutz

  • Schutzgegenstand:
    • Nicht offengelegte Informationen mit wirtschaftlichem Wert (z. B. Geschäftsgeheimnisse, technisches Know-how).
  • Gesetzlicher Schutz:
    • Durch das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Deutschland.


III. Zukünftige Entwicklung im Schutzrechtesektor

1. Digitalisierung

  • Trend:
    • Elektronische Anmeldungen und automatisierte Prüfungen werden weltweit Standard.
    • Beispiel: EPO und WIPO setzen verstärkt auf KI-gestützte Such- und Prüfverfahren.

2. Einheitspatent in Europa

  • Einführung des Einheitspatentsystems (2023):
    • Einheitliches Schutzrecht für die teilnehmenden EU-Staaten.
    • Reduziert Ãœbersetzungskosten und Verwaltungsaufwand.

3. Schutz von KI- und Softwareerfindungen

  • Herausforderungen:
    • Zunehmende Relevanz von KI und Software stellt Patentämter vor neue Fragen zur Patentfähigkeit.
  • Entwicklung:
    • Anpassung der Kriterien zur Anerkennung technischer Effekte.

4. Internationale Harmonisierung

  • Ziel:
    • Vereinheitlichung der Prüfungsverfahren und Schutzstandards (z. B. PCT, Einheitspatent).
  • Beispiele:
    • Kooperation zwischen EPO, USPTO (USA) und JPO (Japan).

5. Nachhaltigkeit und grüne Technologien

  • Trend:
    • Förderung von Schutzrechten für umweltfreundliche Technologien (Green Patents).
    • Erleichterte Prüfungen oder reduzierte Gebühren für grüne Innovationen.


IV. Fazit

Die Analyse, Anmeldung und Verwaltung von Patenten und Gebrauchsmustern erfordert umfassende Planung und Berücksichtigung aktueller und zukünftiger Entwicklungen. Die zunehmende Digitalisierung, das Einheitspatent und die internationale Harmonisierung werden den Schutzrechtesektor effizienter gestalten, jedoch auch neue Herausforderungen, insbesondere durch KI und Software, mit sich bringen.

 

 

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