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Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
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Patentübertragungsvertrag


Zwischen:

     

    Veräußerer
    Name: [Name des Veräußerers]
    Anschrift: [Adresse des Veräußerers]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

     

    Erwerber
    Name: [Name des Erwerbers]
    Anschrift: [Adresse des Erwerbers]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

(im Folgenden gemeinsam „Parteien“ genannt)


Präambel

Der Veräußerer ist Inhaber der in Anhang A beschriebenen Patente und möchte diese auf den Erwerber übertragen. Die Parteien vereinbaren, dass die Übertragung unter Beachtung kartellrechtlicher Vorgaben und nachfolgender Bedingungen erfolgt.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Ãœbertragung der Patente
    Der Veräußerer überträgt sämtliche Rechte, Titel und Interessen an den in Anhang A aufgeführten Patenten (im Folgenden „Patente“) auf den Erwerber.

  2. Umfang der Ãœbertragung
    Die Ãœbertragung umfasst:

    • Alle nationalen und internationalen Patente, Patentanmeldungen, Teilanmeldungen und Verlängerungen;
    • Alle Verwertungs-, Lizenz- und Klagerechte.
  3. Beschränkungen und Vorbehalte
    Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Einhaltung kartellrechtlicher Bestimmungen gemäß § 8.


§ 2 Kaufpreis

  1. Höhe des Kaufpreises
    Der Erwerber verpflichtet sich zur Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von [Betrag in €].

  2. Fälligkeit
    Der Kaufpreis ist innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Erfüllung der Bedingungen gemäß § 8 und der Umschreibung gemäß § 4 zu zahlen.


§ 3 Haftungsbegrenzung

  1. Gewährleistung des Veräußerers
    Der Veräußerer gewährleistet:

    • Dass er der rechtmäßige Inhaber der Patente ist;
    • Dass die Patente frei von Rechten Dritter sind, soweit dem Veräußerer keine entgegenstehenden Rechte bekannt sind.
  2. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung des Veräußerers ist auf den Kaufpreis begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter haftet der Veräußerer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  3. Ausschlüsse
    Keine Haftung übernimmt der Veräußerer für:

    • Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Patente;
    • Nichtigkeits- oder Einspruchsverfahren.


§ 4 Umschreibung

  1. Verpflichtung zur Umschreibung
    Der Veräußerer verpflichtet sich, die Übertragung der Patente unverzüglich bei den zuständigen Patentämtern (z. B. DPMA, EPA, WIPO) zur Eintragung anzumelden.

  2. Mitwirkungspflichten des Erwerbers
    Der Erwerber stellt dem Veräußerer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und trägt die Kosten der Umschreibung.

  3. Nachweis der Umschreibung
    Der Veräußerer hat dem Erwerber den Nachweis der Eintragung innerhalb von [z. B. 60 Tagen] zu erbringen.


§ 5 Mitwirkungspflichten

  1. Der Veräußerer verpflichtet sich, während des Umschreibungsprozesses sämtliche erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Dokumente bereitzustellen.

  2. Der Erwerber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Übertragung notwendigen Informationen und Nachweise unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Parteien arbeiten bei Rückfragen von Patentämtern oder Dritten eng zusammen.


§ 6 Geheimhaltung

  1. Gegenstand der Geheimhaltung
    Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, geheim zu halten.

  2. Dauer der Geheimhaltung
    Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von [z. B. fünf Jahren] nach Vertragsbeendigung.


§ 7 Rücktrittsrecht

  1. Der Erwerber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

    • Die Umschreibung nicht innerhalb von [z. B. 90 Tagen] erfolgt;
    • Die kartellrechtlichen Bedingungen nicht erfüllt werden (§ 8).
  2. Bei Rücktritt ist der Veräußerer verpflichtet, sämtliche bereits erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten.


§ 8 Kartellvorbehaltsklausel

  1. Kartellrechtliche Prüfung
    Die Wirksamkeit dieses Vertrags steht unter dem Vorbehalt, dass keine kartellrechtlichen Beschränkungen oder Untersagungen durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden (z. B. Bundeskartellamt, EU-Kommission) bestehen.

  2. Mitteilungspflichten
    Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen bereitzustellen, die für die Prüfung durch die zuständigen Behörden erforderlich sind.

  3. Kosten
    Die Kosten für die kartellrechtliche Prüfung tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.

  4. Rückabwicklung
    Sollte die Übertragung aufgrund kartellrechtlicher Bedenken untersagt werden, sind die Parteien verpflichtet, den Vertrag vollständig rückabzuwickeln.


§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].

  3. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

  4. Schriftform
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.


Anhang A: Auflistung der Patente

  • [Liste der relevanten Patente, einschließlich Nummern und Anmeldedaten]


Ort, Datum:

Veräußerer:


[Name, Unterschrift]

Erwerber:


[Name, Unterschrift]


Alternative Ergänzungen zum Vertrag

  1. Aufschiebende Bedingungen:
    Die Übertragung wird erst mit der Genehmigung durch das Patentamt oder die Wettbewerbsbehörden wirksam.

  2. Vertragliche Strafen:
    Vereinbarung von Vertragsstrafen für den Fall, dass eine Partei gegen ihre Mitwirkungspflichten verstößt.

  3. Kaufpreisregelung:
    Staffelung des Kaufpreises, z. B. bei späterer Erteilung von Patenten oder zusätzlichen Schutzrechten.

  4. Zukunftsrechte:
    Regelung zur automatischen Ãœbertragung von Patenterweiterungen oder Teilanmeldungen.


Alternative Vorgehensweisen

  1. Lizenz statt Ãœbertragung
    Statt der Übertragung könnte eine Lizenzierung erfolgen, die es dem Erwerber ermöglicht, die Patente zu nutzen, ohne das volle Risiko einer Übertragung zu tragen.

  2. Escrow-Verfahren
    Hinterlegung des Kaufpreises bei einer Treuhandstelle, bis alle Bedingungen erfüllt sind (z. B. kartellrechtliche Freigabe, Umschreibung).

  3. Due-Diligence-Prüfung
    Vor der Vertragsunterzeichnung kann eine umfangreiche Prüfung der Patente durch den Erwerber erfolgen, um die Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit zu bewerten.

Dieser Vertrag kann je nach den Anforderungen der Parteien und der spezifischen Rechtslage angepasst werden.

 

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