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Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
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Patentverwertungsvertrag


Zwischen:

  1. Patentinhaber
    Name: [Name des Patentinhabers]
    Anschrift: [Adresse des Patentinhabers]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

  2. Verwerter
    Name: [Name des Verwerters]
    Anschrift: [Adresse des Verwerters]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

(im Folgenden gemeinsam „die Parteien“ genannt)


Präambel

Der Patentinhaber ist Inhaber des in Anhang A beschriebenen Patents und möchte dieses verwerten. Der Verwerter hat die Expertise und die Ressourcen, um die wirtschaftliche Nutzung des Patents zu ermöglichen. Ziel dieses Vertrags ist die Regelung der Verwertung des Patents sowie der Rechte und Pflichten der Parteien.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist das Patent mit dem Titel [Titel des Patents] und der Nummer [Patentnummer], wie in Anhang A beschrieben.

  2. Die Verwertung des Patents umfasst insbesondere:

    • Lizenzierung an Dritte,
    • Herstellung und Vertrieb von Produkten,
    • Durchführung weiterer Schutzrechtsanmeldungen (z. B. für Erweiterungen, Teilanmeldungen oder Gebrauchsmuster).
  3. Der Patentinhaber bleibt Eigentümer des Patents, sofern nichts anderes vereinbart ist.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

2.1 Rechte des Verwerters

  1. Der Verwerter erhält das ausschließliche/nicht-ausschließliche Recht, das Patent gemäß diesem Vertrag zu nutzen und zu verwerten.
  2. Der Verwerter darf weitere Schutzrechtsanmeldungen auf Grundlage des Patents vornehmen, sofern der Patentinhaber zustimmt.

2.2 Pflichten des Verwerters

  1. Der Verwerter verpflichtet sich, das Patent aktiv zu vermarkten und die bestmögliche wirtschaftliche Verwertung anzustreben.
  2. Der Verwerter führt alle mit der Verwertung verbundenen Handlungen eigenständig durch und trägt die Kosten, einschließlich Lizenzgebühren, Herstellungs- und Vermarktungskosten.
  3. Der Verwerter berichtet dem Patentinhaber regelmäßig (z. B. quartalsweise) über den Stand der Verwertung, einschließlich Umsätzen, Lizenzvergaben und weiteren Schutzrechtsanmeldungen.

2.3 Pflichten des Patentinhabers

  1. Der Patentinhaber stellt dem Verwerter alle für die Verwertung erforderlichen technischen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
  2. Der Patentinhaber unterstützt den Verwerter bei weiteren Schutzrechtsanmeldungen und verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Einreichung entsprechender Dokumente.
  3. Der Patentinhaber garantiert, dass das Patent frei von Rechten Dritter ist, soweit ihm keine entgegenstehenden Ansprüche bekannt sind.


§ 3 Vergütung

  1. Einmalzahlung
    Der Verwerter zahlt dem Patentinhaber eine einmalige Vergütung in Höhe von [Betrag in €].

  2. Laufende Vergütung (Royalty)
    Der Verwerter verpflichtet sich, [Prozentsatz]% des Nettoumsatzes aus der Verwertung des Patents an den Patentinhaber zu zahlen.

  3. Zahlungsweise
    Die Royalty-Zahlungen sind quartalsweise fällig und mit einer detaillierten Abrechnung zu versehen.


§ 4 Mitwirkungspflichten

  1. Weitere Patentanmeldungen
    Beide Parteien verpflichten sich, bei weiteren Schutzrechtsanmeldungen (z. B. Erweiterungen, Gebrauchsmuster) aktiv zusammenzuarbeiten.
  2. Verteidigung des Patents
    • Der Patentinhaber unterstützt den Verwerter bei der Abwehr von Angriffen auf das Patent, einschließlich Nichtigkeitsverfahren oder Einsprüchen.
    • Der Verwerter übernimmt die Kosten solcher Verfahren, sofern sie im Rahmen der Verwertung notwendig sind.


§ 5 Freistellung

  1. Der Verwerter stellt den Patentinhaber von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Verwertung des Patents entstehen, es sei denn, der Patentinhaber hat die Ansprüche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.

  2. Die Freistellung umfasst insbesondere:

    • Rechtsverfolgungskosten,
    • Schadensersatzansprüche,
    • Lizenzstreitigkeiten.


§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit
    Der Vertrag wird für die Dauer von [z. B. 10 Jahren] geschlossen. Er kann durch schriftliche Vereinbarung verlängert werden.

  2. Kündigung aus wichtigem Grund
    Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:

    • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
    • Insolvenz einer Partei.
  3. Folgen der Kündigung
    Bei Beendigung des Vertrags ist der Verwerter verpflichtet, alle Nutzungsrechte am Patent an den Patentinhaber zurückzugeben und weitere Schutzrechtsanmeldungen auf den Patentinhaber zu übertragen.


§ 7 Geheimhaltung

  1. Vertrauliche Informationen
    Alle im Rahmen dieses Vertrags ausgetauschten Informationen, insbesondere technische Daten und Geschäftsgeheimnisse, unterliegen der Vertraulichkeit gemäß dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeheimSchG).

  2. Dauer der Geheimhaltung
    Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren] danach.


§ 8 Streitbeilegung

  1. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten einvernehmlich zu klären.
  2. Kann keine Einigung erzielt werden, wird ein Schiedsgericht gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) angerufen.
  3. Gerichtsstand für gerichtliche Verfahren ist [Ort].


§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§ 10 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.


Anhang A: Beschreibung des Patents

  • Titel des Patents: [Titel]
  • Patentnummer: [Nummer]
  • Anmeldedatum: [Datum]
  • Kurzbeschreibung der Erfindung: [Beschreibung]


Ort, Datum:

Patentinhaber:


[Name, Unterschrift]

Verwerter:


[Name, Unterschrift]


Optionale Klauseln

  1. Exklusivitätsklausel
    Der Verwerter erhält exklusive Rechte für bestimmte Märkte oder Anwendungen.

  2. Erfolgsbeteiligung
    Zusätzliche Bonuszahlungen bei Erreichen bestimmter Umsatz- oder Gewinnziele.

  3. Rückrufrecht
    Der Patentinhaber kann die Rechte zurückfordern, wenn der Verwerter das Patent nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgreich verwertet.

  4. Schutzrechtserweiterung
    Vereinbarung über gemeinsame Kostenübernahme bei Patenterweiterungen in weiteren Ländern.

  5. Alternative Streitbeilegung
    Mediation vor gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren.


Alternative Vorgehensweisen

  1. Lizenzvertrag statt Verwertungsvertrag
    Wenn der Verwerter keine umfassende Verantwortung übernehmen möchte, kann ein Lizenzvertrag mit eingeschränkten Rechten geschlossen werden.

  2. Treuhandmodell
    Die Rechte an der Verwertung werden zunächst einem Treuhänder übertragen, um einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.

  3. Erfolgshonorarmodell
    Der Verwerter zahlt ausschließlich auf Basis der erzielten Umsätze oder Gewinne, ohne fixe Kosten für die Patentanmeldung oder Verteidigung zu übernehmen.

Dieser Vertrag bietet umfassende Regelungen für die Verwertung eines Patents und kann individuell angepasst werden, je nach den Anforderungen der Parteien.

 

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