Start   technische Gebiete   Patentanmeldung   Designschutz   Markenschutz   IP   Impressum   Datenschutz   AGB
Die Patentrechtler

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart  Wien
 

Patentrecht · Patente · Gebrauchsmuster · Patentanmeldeverfahren · Patentanmeldestrategien · Einspruchsverfahren · Nichtigkeitsverfahren · Löschungsverfahren · Einheitspatent · Geschäftsgeheimnisse · KI und Patentrecht · Patentverletzung · Patentrecherche · Arbeitnehmererfinderrecht · Patent Due Diligence · Patentportfolio-Optimierung · Patentverträge · Anwälte · Anfrage · Impressum ·

Patentrecht Patentschutz Patentanmeldung Anwalt Patent Gebrauchsmusteranmeldung Gebrauchsmusterschutz Geschmacksmusteranmeldung Designschutz Stand der Technik patentiert Rechtsanwalt patent anmelden dpma einreichen europäisches Patent Anwalt Patentamt Patentverfahren Einspruch Löschung Nichtigkeit Patent Patentverletzung Fachanwalt  PCT-Anmeldung EP Patentanwalt  European Trademark Attorney European Design Attorney  Priorität provisorische Patentanmeldung Patentanwaltskanzlei

 

...Patentrechtler ...Löschungsverfahren

Patentrechtler 
Patentrecht 
Patente 
Gebrauchsmuster 
Ergänzendes Schutzzertifikat 
Know-How 
Anmeldung 
Amtsgebühren 
Patentanmeldeverfahren 
Gebrauchsmusteranmeldeverfahren 
Patentanmeldestrategien 
Einspruchsverfahren 
Nichtigkeitsverfahren 
Löschungsverfahren 
Einheitspatent 
Geschäftsgeheimnisse 
Lizenzrecht 
KI und Patentrecht 
Patentverletzung 
Produktpiraterie 
Patentrecherche 
Patentleistungen 
Patentkosten 
Patent Due Diligence 
Patentanwalt 
Arbeitnehmererfinderrecht 
Patentportfolio-Optimierung 
Patentverträge 
Escrow-Patentübertragungsvertrag 
ESZ-Lizenzvertrag 
F- und E-Vertrag 
Geheimhaltungsvereinbarung 
Gemeinsame Patentanmeldung 
Kreuzlizenzvertrag 
Non disclosure agreement NDA 
Patentlizenzvertrag exklusiv 
Patentlizenzvertrag nicht-exklusiv 
Patent-Pooling-Vertrag 
Patentübertragungsvertrag 
Patentverwertungsvertrag 
Technologietransfervertrag 
Patentmaterialien 
Entscheidungen 
Softwarepatent1 
Softwarepatent2 
Lizenzvertrag 
Patentverletzungsklage 
Gesetze 
Patentgesetz 
ArbeitnehmerErfG 
Publikationen 
Humangenetik 
Erläuterung z. Patentgesetz 
Geschäftsgeheimnisgesetz 
Arbeitnehmererfindergesetz 
Anwälte 
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 
Julia Ziegeler 
Anna Umberg LL.M. M.A. 
Dipl.-Phys. Andree Eckhard 
Katharina Gitmann-Kopilevich 
Karoline Behrend 
Dr. Johanna K. Müller-Kühne 
Andreas Friedlein 
Stefan Karfusehr 
Jonas A. Herbst 
Patentkanzlei 
technische Gebiete 
Mandant 
AGB 
Patentkontakt 
Anfrage 
Vollmacht 
Impressum 
Datenschutz 
Standorte 
Berlin 
Bielefeld 
Bremen 
Düsseldorf 
Frankfurt 
Hamburg 
Hannover 
Leipzig 
München 
Stuttgart 
Wien 
Patentlinks 
Vereinigungen 
Patentämter 
Recherchen 
Klassifikation 
Behörden 
Gericht 
Urteilsdaten 
Universitäten 
Domain 
Sonstiges 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
info@diepatentrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@diepatentrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@diepatentrechtler.de

 

Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster

Das Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster ist ein spezielles Verfahren, das darauf abzielt, ein eingetragenes Gebrauchsmuster zu widerrufen, wenn es die rechtlichen Voraussetzungen für den Schutz nicht erfüllt. Im Gegensatz zu Patenten werden Gebrauchsmuster ohne vorherige inhaltliche Prüfung eingetragen, was das Löschungsverfahren zu einem wesentlichen Instrument zur Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit macht.


I. Rechtsgrundlage

  • Deutschland:
    • §§ 13–18 des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) regeln das Verfahren.
  • Europa/International:
    • Das Gebrauchsmusterrecht ist in vielen Ländern ähnlich, jedoch gibt es in der EU kein einheitliches europäisches Gebrauchsmuster.
    • Länder wie Österreich oder Frankreich haben nationale Gebrauchsmusterregelungen.


II. Zuständigkeit

  • Deutschland:
    • Zuständig ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), speziell die Gebrauchsmusterabteilung.
    • Streitigkeiten im weiteren Verlauf können vor dem Bundespatentgericht (BPatG) ausgetragen werden.


III. Löschungsgründe

Ein Gebrauchsmuster kann gelöscht werden, wenn es gegen eine der folgenden Voraussetzungen verstößt:

  1. Fehlende Schutzfähigkeit (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 GebrMG):

    • Das Gebrauchsmuster ist nicht neu.
    • Es beruht nicht auf einem erfinderischen Schritt.
    • Es ist nicht gewerblich anwendbar.
  2. Unzulässige Erweiterung (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 GebrMG):

    • Der Gegenstand des Gebrauchsmusters geht über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus.
  3. Sonstige gesetzliche Ausschlussgründe (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 GebrMG):

    • Das Gebrauchsmuster betrifft einen nicht schutzfähigen Gegenstand, z. B. ein Verfahren.


IV. Verfahrensschritte

1. Einleitung des Löschungsverfahrens

  • Wer kann den Antrag stellen?

    • Jede Person kann den Antrag stellen, sofern ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.
    • Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise bei Wettbewerbern oder Personen, die durch das Gebrauchsmuster beeinträchtigt werden.
  • Antragstellung beim DPMA:

    • Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und die Löschungsgründe enthalten.
    • Erforderliche Angaben:
      • Registernummer des Gebrauchsmusters,
      • Begründung des Antrags mit Beweismitteln (z. B. Stand der Technik, Veröffentlichungen).
  • Gebühren:

    • Die Löschungsgebühr beträgt 300 €.


2. Prüfung des Antrags durch das DPMA

  • Formale Prüfung:

    • Das DPMA prüft, ob der Antrag formal zulässig ist (z. B. Fristeinhaltung, Begründung, rechtliches Interesse).
  • Stellungnahme des Inhabers:

    • Der Inhaber des Gebrauchsmusters wird über den Antrag informiert und hat die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich Stellung zu nehmen.
  • Sachprüfung:

    • Das DPMA prüft die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters anhand der vorgelegten Beweismittel.
    • Ggf. fordert das Amt weitere Unterlagen oder Stellungnahmen von beiden Parteien an.


3. Mündliche Verhandlung (optional)

  • Falls erforderlich, setzt das DPMA eine mündliche Verhandlung an, in der die Parteien ihre Argumente darlegen können.


4. Entscheidung

  • Entscheidungsoptionen:

    • Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters: Der Löschungsantrag wird abgewiesen.
    • Teilweise Löschung: Der Schutzumfang des Gebrauchsmusters wird eingeschränkt (z. B. durch Änderung der Ansprüche).
    • Vollständige Löschung: Das Gebrauchsmuster wird aus dem Register entfernt.
  • Mitteilung der Entscheidung:

    • Das DPMA teilt die Entscheidung schriftlich mit.


V. Rechtsmittel

1. Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG)

  • Zuständigkeit:

    • Das BPatG prüft die Entscheidung des DPMA auf sachliche und rechtliche Fehler.
  • Frist:

    • Die Beschwerde muss innerhalb von 1 Monat nach Zustellung der Entscheidung eingereicht werden.
  • Verfahrensdauer:

    • 1–2 Jahre, abhängig von der Komplexität des Falls.


2. Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH)

  • Voraussetzungen:

    • Die Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Entscheidung des BPatG grundsätzliche Bedeutung hat oder ein Verfahrensfehler vorliegt.
  • Frist:

    • 1 Monat nach Zustellung der BPatG-Entscheidung.
  • Dauer:

    • 1–3 Jahre.


VI. Alternativen zum Löschungsverfahren

  1. Nichtangriffsvereinbarung:

    • Eine außergerichtliche Einigung mit dem Inhaber des Gebrauchsmusters, um eine Nutzung zu ermöglichen.
  2. Verletzungsabwehr:

    • Einwendungen gegen die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters im Rahmen eines Verletzungsverfahrens.
  3. Lizenzverhandlungen:

    • Erwerb einer Nutzungslizenz, um Konflikte zu vermeiden.


VII. Dauer des Löschungsverfahrens

  • Erstinstanzliches Verfahren beim DPMA:
    • 6–18 Monate.
  • Beschwerde beim BPatG:
    • 1–2 Jahre.
  • Rechtsbeschwerde beim BGH:
    • 1–3 Jahre.


VIII. Zusammenfassung der Ergebnisse

Verfahrensschritt

Mögliches Ergebnis

Prüfung durch das DPMA

- Abweisung des Löschungsantrags
- Teilweise Löschung
- Vollständige Löschung

Beschwerde zum BPatG

- Bestätigung der DPMA-Entscheidung
- Änderung der Entscheidung

Rechtsbeschwerde zum BGH

- Grundsätzliche Klärung von Rechtsfragen


IX. Strategische Ãœberlegungen

  • Löschungsverfahren:

    • Geeignet, wenn keine dringende Rechtsverletzung vorliegt.
    • Kostengünstiger als ein Verletzungsprozess.
  • Alternativen:

    • Einspruch oder Nichtigkeitsklage, wenn parallele Patente betroffen sind.

Das Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster ist eine effektive Möglichkeit, unberechtigte Schutzrechte anzufechten, insbesondere da Gebrauchsmuster ohne vorherige inhaltliche Prüfung eingetragen werden. Eine sorgfältige Begründung und fundierte Beweismittel sind entscheidend für den Erfolg.

 

 Patentrecht Patentrechtler Patentanmeldung Anwalt Patent Fachanwalt Hannover Stuttgart Patentschutz Kanzlei Patent anmelden provisorische Patentanmeldung drucken Patentrecht-Patent-anmelden-Patent-schuetzen-Patentverwertung-EU-patent-Patentgesetz-Arbeitnehmererfindergesetz arbeitnehmererfinder arbeitsrecht patent patentrecherche stand der technik erfinder erfinderbenennung vertreter speichern zurück Patentamt-DPMA-Patentanmeldung-Patentanmelder-Erfindung-schuetzen-Erfinder-Erfinderfoerderung-Erfinderschutz-Geheimhaltungserklärung epa europäisches patentamt eu-patent gemeinschaftspatent pct internationale patentanmeldung internationales patent Online-Anfrage

 

 

diePatentrechtler.de - horak Rechtsanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Tel:0511/357356/0  Fax:0511/357356/29 info@diepatentrechtler.de