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Schutz von Know-How

Was ist Know-how ?

Geheime wirtschaftliche und technische Tatsachen können allgemein als Know-how bezeichnet werden. Know-how existiert nur solange, wie die jeweilige Tatsache geheim ist. Der Vorteil liegt darin, dass keine unmittelbaren Kosten dem Know-how zugeordnet sind, seine “Schutzdauer” beliebig lange ist und insbesondere der Inhalt des Know-hows ein Wettbewerbsvorteil sein kann. Der bedeutende Nachteil liegt darin begründet, dass Know-how grds. keine Monopol-Rechte verleiht und im Streitfalle erhebliche Beweisschwierigkeiten zu Tage treten, die bei verbrieften Schutzrechten so nicht auftreten.

Wie lässt sich Know-how schützen ?

Technisches Know-how liesse sich grundsätzlich als Patent schützen; in einigen Staaten, beispielsweise den USA, ginge das auch für wirtschaftliches Know-how. Da Patente oder vergleichbare Schutzrechte veröffentlicht und somit allgemein bekannt werden, sowie eine begrenzte Laufzeit aufweisen, existiert seit jeher ein Bedürfnis, bestimmte technische oder wirtschaftliche Zusammenhänge geheim zu halten: Das Know-how.

Gleichwohl wird Know-how auch weitergegeben; hierbei ist auf eine umfassende Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Know-how Empfänger zu achten. Denn bekanntes Know-how, ob gewollt oder ungewollt, kann von Dritten ohne nachhaltige Einschränkung übernommen werden. Bei der “Vermarktung” von Know-How wird in der Regel der Geheimhaltungserklärung die zentrale rechtliche Bedeutung zukommen. Insbesondere Vertragsstrafeverpflichtungen von “abschreckender” Höhe sind typischerweise enthalten.

Ist nach Ablauf eines Schutzrechtes noch Know-how schützbar ?

Da Schutzrechte veröffentlicht werden, sind diesselben dem Know-how Schutz nicht zugänglich. In der Regel findet sich indes im Schutzrecht nicht das gesamte Know-how zu einem Thema. Dadurch spielen Know-How Verträge gerade nach Ablauf der Schutzdauer eine wichtige Rolle, um eine erarbeitete Marktposition zu schützen.

Was benötigen wir, um Ihr Know-how zu schützen?

Kernaspekt des Know-how Schutzes sind strafbewehrte Geheimhaltungserklärungen mit all jenen Personen, die mit dem Know-how vertraut gemacht werden sollen. Daher benötigen wir eine grobe Beschreibung des Know-hows sowie des Umfangs der Weitergabe/ Nichtweitergabe.

Soll demgegenüber vorhandenes Know-how an Dritte weitergegeben werden, sind ergänzend zu vorgenanntem die Zwecke der Weitergabe, Lizenzgebühren usw. von Bedeutung. Die Details müssen im Einzelfall besprochen und abgestimmt werden.

 

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