Lizenzvertrag für ein Ergänzendes Schutzzertifikat (ESZ)Lizenzvertragzwischen [Name des Lizenzgebers], [Adresse, Sitz], im Folgenden „Lizenzgeber“, und [Name des Lizenznehmers], [Adresse, Sitz], im Folgenden „Lizenznehmer“, gemeinsam die „Parteien“.
PräambelDer Lizenzgeber ist Inhaber eines ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) für das Produkt [Bezeichnung des Produkts] auf Grundlage des Grundpatents [Nummer des Grundpatents] in [Ländern]. Der Lizenznehmer hat Interesse an der Nutzung dieses ESZ zum Zwecke der Herstellung und/oder des Vertriebs des geschützten Produkts. Die Parteien schließen den folgenden Lizenzvertrag:
§ 1 Vertragsgegenstand- Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht-exklusive/exklusive Recht, das durch das ESZ geschützte Produkt [Bezeichnung] in den folgenden Ländern zu verwenden: [Länder oder Region].
- Die Nutzung umfasst [Herstellung, Vertrieb, Vermarktung, Import/Export, etc.].
§ 2 Dauer der Lizenz- Die Lizenz beginnt am [Datum] und endet automatisch mit dem Ablauf des ESZ am [Datum des Ablaufs des ESZ].
- Eine Verlängerung der Lizenz ist nur schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
§ 3 Lizenzgebühren- Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von [z. B. festen Beträgen, Umsatzprozenten].
a) Einmalzahlung: [Betrag und Fälligkeit]. b) Umsatzbezogene Zahlung: [Prozentsatz] des Nettoumsatzes. - Die Lizenzgebühren sind quartalsweise/jährlich bis zum [Datum] fällig.
- Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bücher des Lizenznehmers zu prüfen, um die korrekte Zahlung der Lizenzgebühren sicherzustellen.
§ 4 Pflichten des Lizenznehmers- Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Produkt ausschließlich im Rahmen der lizenzierten Rechte und unter Beachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften zu verwenden.
- Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Marktzulassung und den Vertrieb des Produkts in den lizenzierten Gebieten.
- Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber regelmäßig über die Nutzung und die erzielten Umsätze zu informieren.
§ 5 Schutzrechte und Verteidigung- Der Lizenzgeber behält alle Rechte am ESZ.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber über jede Verletzung des ESZ oder des zugrundeliegenden Grundpatents unverzüglich zu informieren.
- Der Lizenzgeber ist primär für die Durchsetzung des Schutzrechts verantwortlich; der Lizenznehmer kann in Abstimmung mit dem Lizenzgeber Maßnahmen ergreifen.
§ 6 Geheimhaltung- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
§ 7 Vertragsverletzung und Kündigung- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von [z. B. 30 Tagen] schriftlich kündigen.
- Bei nicht ordnungsgemäßer Zahlung der Lizenzgebühren durch den Lizenznehmer hat der Lizenzgeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von [z. B. Deutschland, Schweiz, EU-Recht].
- Gerichtsstand ist [Ort].
§ 9 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Optionale Klauseln- Exklusivitätsklausel: Der Lizenzgeber garantiert, dass während der Laufzeit dieses Vertrags keine weiteren Lizenzen für das ESZ an Dritte vergeben werden.
- Meilensteinzahlungen: Zusätzliche Zahlungen bei Erreichen bestimmter Ziele, z. B. Markteintritt in neuen Ländern.
- Unterlizenzierung: Erlaubnis oder Verbot des Lizenznehmers, die Rechte weiter zu lizenzieren.
- Technologie-Transfer: Verpflichtung des Lizenzgebers zur Schulung oder Ãœbergabe technischer Unterlagen.
- Höchstgrenzen für Lizenzgebühren: Deckelung der Lizenzgebühren bei besonders hohem Umsatz.
Alternativen und Variationen- Option auf künftige Produkte: Der Lizenznehmer erhält ein Vorkaufsrecht für Lizenzen an zukünftigen ESZ-Produkten.
- Joint Venture-Modell: Gemeinsame Entwicklung und Vermarktung des ESZ-geschützten Produkts.
- Cross-Lizenzierung: Austausch von Rechten zwischen den Parteien, z. B. ESZ-Rechte gegen andere Patentrechte.
UnterschriftenOrt, Datum Lizenzgeber: __________________________ Lizenznehmer: __________________________ |