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Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
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Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
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Patent-Pooling-Vertrag


Zwischen:

  1. Partei 1 (Patentinhaber)
    Name: [Name der Partei 1]
    Anschrift: [Adresse der Partei 1]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

  2. Partei 2 (Patentinhaber)
    Name: [Name der Partei 2]
    Anschrift: [Adresse der Partei 2]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

  3. Weitere Parteien (falls zutreffend)
    Name: [Name der Partei 3]
    Anschrift: [Adresse der Partei 3]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

(im Folgenden gemeinsam „die Parteien“ genannt)


Präambel

Die Parteien sind Inhaber verschiedener deutscher, europäischer und internationaler Patente sowie nationaler Patente im europäischen Ausland und im Vereinigten Königreich (UK). Ziel dieses Vertrags ist die Schaffung eines gemeinsamen Patent-Pools, der die Nutzung, Weiterentwicklung und Lizenzierung der eingebrachten Technologien ermöglicht, ohne ein Vertretungsverhältnis oder eine gegenseitige Vertretung zu schaffen.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Eingebrachte Schutzrechte
    Die Parteien bringen die in Anhang A beschriebenen Patente und Schutzrechte in den Pool ein.

  2. Zweck des Pools

    • Gemeinsame Nutzung der Schutzrechte durch die Parteien,
    • Lizenzierung der Schutzrechte an Dritte,
    • Weiterentwicklung der Schutzrechte und der damit verbundenen Technologien.
  3. Kein Vertretungsverhältnis
    Dieser Vertrag begründet kein Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien. Jede Partei handelt eigenverantwortlich und ist nicht befugt, die anderen Parteien rechtlich zu binden oder zu vertreten.


§ 2 Rechte und Pflichten der Parteien

2.1 Rechte der Parteien

  1. Jede Partei erhält ein nicht-exklusives, widerrufliches Recht zur Nutzung der eingebrachten Schutzrechte.
  2. Jede Partei ist berechtigt, eigenständig Produkte oder Verfahren auf Basis der Pool-Patente zu entwickeln, herzustellen und zu vermarkten.

2.2 Pflichten der Parteien

  1. Einbringung von Schutzrechten
    Jede Partei garantiert, dass sie Inhaber der eingebrachten Patente ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind.

  2. Weiterentwicklungspflicht

    • Die Parteien verpflichten sich zur Weiterentwicklung der Technologien, die durch die Schutzrechte abgedeckt werden.
    • Ergebnisse solcher Weiterentwicklungen sind dem Pool hinzuzufügen, es sei denn, diese basieren ausschließlich auf unabhängiger Forschung einer Partei.
  3. Verbot der unautorisierten Nutzung oder Weitergabe
    Keine Partei darf die Pool-Technologien oder vertrauliche Informationen unautorisiert nutzen, weitergeben oder für eigene Patentanmeldungen verwenden.


§ 3 Lizenzierung an Dritte

  1. Vergabe von Lizenzen
    Lizenzen an Dritte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung aller Parteien vergeben werden.

  2. Verteilung von Lizenzgebühren
    Einnahmen aus Lizenzvergaben werden entsprechend der in Anhang B festgelegten Verteilungsschlüssel aufgeteilt.

  3. Eigenlizenzen
    Jede Partei darf die Pool-Patente eigenständig nutzen, ohne hierfür Lizenzgebühren an die anderen Parteien zu zahlen.


§ 4 Geheimhaltung

4.1 Vertrauliche Informationen

  1. Vertrauliche Informationen umfassen alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Details zu den eingebrachten Schutzrechten, den Weiterentwicklungen und den Lizenzierungen.

4.2 Verpflichtungen

  1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Parteien an Dritte weiterzugeben.
  2. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung dieses Vertrags genutzt werden.

4.3 Dauer der Geheimhaltung

  1. Die Geheimhaltungspflichten gelten während der Laufzeit des Vertrags und für [z. B. 5 Jahre] nach dessen Beendigung.

4.4 Ausnahmen

  1. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
    • Öffentlich bekannt sind,
    • Von einer Partei unabhängig entwickelt wurden,
    • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.


§ 5 Vertragsstrafe

  1. Unautorisierte Nutzung oder Weitergabe
    Verstößt eine Partei gegen die Verpflichtungen zur Geheimhaltung, zur Weiterentwicklung oder gegen die Nutzungsvorgaben, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag in €] pro Verstoß.

  2. Schadensersatz
    Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

  3. Beweislast
    Die Partei, die eine Verletzung geltend macht, trägt die Beweislast.


§ 6 Haftung

  1. Haftungsausschluss
    Die Parteien haften nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, die aus der Nutzung der Pool-Patente entstehen.

  2. Haftungsbegrenzung
    Die Haftung jeder Partei ist auf die Höhe ihres Beitrags zum Pool begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

  3. Freistellung
    Jede Partei stellt die anderen Parteien von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung ihrer eingebrachten Schutzrechte entstehen.


§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit
    Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Schutzdauer der Pool-Patente.

  2. Kündigung

    • Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von [z. B. 12 Monaten] zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.
    • Eine außerordentliche Kündigung ist bei groben Pflichtverletzungen möglich.
  3. Folgen der Kündigung

    • Eingebrachte Schutzrechte verbleiben im Pool, es sei denn, die Parteien treffen eine anderweitige Vereinbarung.
    • Vertrauliche Informationen sind zurückzugeben oder zu vernichten.


§ 8 Streitbeilegung

  1. Einvernehmliche Lösung
    Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten durch Verhandlungen zu lösen.

  2. Schiedsverfahren
    Können die Parteien keine Einigung erzielen, wird ein Schiedsgericht gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) angerufen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist [Ort], die Verfahrenssprache ist [Sprache].


§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 10 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.


Anhang A: Eingebrachte Schutzrechte

  • Titel des Patents
  • Patentnummer
  • Anmeldedatum
  • Geografischer Geltungsbereich

Anhang B: Verteilungsschlüssel

  • Partei 1: [Prozentsatz]
  • Partei 2: [Prozentsatz]
  • Weitere Parteien: [Prozentsatz]


Ort, Datum:

Partei 1:


[Name, Unterschrift]

Partei 2:


[Name, Unterschrift]

Weitere Parteien (falls zutreffend):


[Name, Unterschrift]


Optionale Klauseln

  1. Erfolgsabhängige Vergütung
    Zusätzliche Zahlungen bei erfolgreicher Verwertung der Patente.

  2. Treuhandmodell
    Verwaltung der Schutzrechte durch einen unabhängigen Treuhänder.

  3. Exklusivitätsregelungen
    Exklusive Nutzungsrechte für bestimmte Märkte oder Regionen.

 

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