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Technologietransfervertrag


Zwischen:

  1. Technologiegeber
    Name: [Name des Technologiegebers]
    Anschrift: [Adresse des Technologiegebers]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

  2. Technologienehmer
    Name: [Name des Technologienehmers]
    Anschrift: [Adresse des Technologienehmers]
    Vertreten durch: [Name des Vertreters]

(im Folgenden gemeinsam „die Parteien“ genannt)


Präambel

Der Technologiegeber ist Inhaber der in Anhang A beschriebenen Technologien, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, technischer Daten und Know-hows. Der Technologienehmer beabsichtigt, diese Technologien zu nutzen, um eigene Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu verbessern. Ziel dieses Vertrags ist die Regelung des Transfers, der Nutzung und der Verwertung der Technologien.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Technologiegeber überträgt dem Technologienehmer das Recht, die in Anhang A beschriebenen Technologien zu nutzen.
  2. Der Technologietransfer umfasst:
    • Bereitstellung technischer Unterlagen, Dokumentationen und Zeichnungen,
    • Schulungen und technische Unterstützung,
    • Ãœbertragung des relevanten Know-hows.
  3. Eigentum an den Technologien bleibt beim Technologiegeber, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.


§ 2 Nutzungsrechte

  1. Rechtseinräumung
    Der Technologienehmer erhält ein [exklusives/nicht-exklusives], [zeitlich/örtlich beschränktes] Nutzungsrecht an den Technologien für folgende Zwecke:

    • [Herstellung und Vertrieb von Produkten],
    • [Forschung und Entwicklung].
  2. Unterlizenzierung
    Eine Unterlizenzierung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Technologiegebers gestattet.

  3. Geografischer Geltungsbereich
    Die Nutzungsrechte gelten für das Gebiet [z. B. weltweit, spezifische Länder].


§ 3 Technologietransfer

  1. Bereitstellung von Unterlagen
    Der Technologiegeber stellt dem Technologienehmer innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Vertragsunterzeichnung sämtliche notwendigen technischen Unterlagen und Dokumentationen zur Verfügung.

  2. Schulung und Unterstützung
    Der Technologiegeber führt auf Anfrage des Technologienehmers Schulungen und technische Beratungen durch. Die Kosten hierfür trägt der Technologienehmer.

  3. Änderungen und Updates
    Updates oder Modifikationen der Technologie, die während der Vertragslaufzeit entwickelt werden, werden dem Technologienehmer angeboten. Die Konditionen hierfür werden gesondert vereinbart.


§ 4 Vergütung

  1. Einmalzahlung
    Der Technologienehmer zahlt dem Technologiegeber eine Einmalvergütung in Höhe von [Betrag in €].

  2. Laufende Zahlungen
    Zusätzlich zahlt der Technologienehmer eine Lizenzgebühr in Höhe von [Prozentsatz]% des Nettoumsatzes aus der Nutzung der Technologie, fällig [z. B. quartalsweise].

  3. Zahlungsweise
    Alle Zahlungen sind auf das vom Technologiegeber angegebene Konto zu leisten. Verzugszinsen betragen [z. B. 5 %] pro Jahr.


§ 5 Haftungsbeschränkungen

  1. Haftungsausschluss
    Der Technologiegeber übernimmt keine Gewährleistung für:

    • Die Marktfähigkeit der Technologie,
    • Die Eignung der Technologie für bestimmte Zwecke,
    • Die fehlerfreie Funktionalität der Technologie.
  2. Haftungsbegrenzung
    Die Haftung des Technologiegebers ist auf die Höhe der gezahlten Vergütung begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden.

  3. Ausschluss von Folgeschäden
    Der Technologiegeber haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, die aus der Nutzung der Technologie resultieren.

  4. Freistellung
    Der Technologienehmer stellt den Technologiegeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Technologie durch den Technologienehmer entstehen, es sei denn, der Technologiegeber hat diese Ansprüche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.


§ 6 Geheimhaltung

  1. Vertrauliche Informationen
    Alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln.

  2. Verpflichtungen

    • Keine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ohne vorherige Zustimmung,
    • Nutzung der Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags.
  3. Dauer der Geheimhaltung
    Die Geheimhaltungspflichten gelten während der Laufzeit dieses Vertrags und für [z. B. 5 Jahre] danach.


§ 7 Schutzrechte

  1. Eigentum am geistigen Eigentum
    Alle Rechte an Patenten, Urheberrechten, Marken und sonstigem geistigen Eigentum verbleiben beim Technologiegeber.

  2. Neue Schutzrechte
    Schutzrechte, die durch Weiterentwicklungen der Technologie entstehen, stehen dem Technologiegeber zu. Der Technologienehmer erhält ein vorrangiges Nutzungsrecht an diesen Weiterentwicklungen.

  3. Verteidigung der Schutzrechte
    Der Technologiegeber verpflichtet sich, die Schutzrechte gegen Angriffe Dritter zu verteidigen. Der Technologienehmer unterstützt den Technologiegeber hierbei auf dessen Kosten.


§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit
    Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für eine Dauer von [z. B. 5 Jahren].

  2. Kündigung

    • Ordentliche Kündigung mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] zum Vertragsende.
    • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
  3. Folgen der Kündigung

    • Der Technologienehmer stellt die Nutzung der Technologie ein.
    • Alle vertraulichen Informationen und Unterlagen sind an den Technologiegeber zurückzugeben oder zu vernichten.


§ 9 Streitbeilegung

  1. Mediation
    Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst durch Mediation beizulegen.

  2. Schiedsgericht
    Kann keine Einigung erzielt werden, wird ein Schiedsgericht gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) angerufen. Der Sitz des Schiedsgerichts ist [Ort], die Verfahrenssprache ist [Sprache].


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 11 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.


Anhang A: Beschreibung der Technologie

  • Titel der Technologie: [Titel]
  • Technische Spezifikationen: [Beschreibung]
  • Relevante Schutzrechte: [Liste der Patente, Marken, Designs]


Ort, Datum:

Technologiegeber:


[Name, Unterschrift]

Technologienehmer:


[Name, Unterschrift]


Optionale Klauseln

  1. Erfolgsabhängige Vergütung
    Eine zusätzliche Vergütung bei Erreichen bestimmter Meilensteine (z. B. Umsatz, Produkteinführung).

  2. Treuhandmodell
    Technische Unterlagen werden zunächst bei einem Treuhänder hinterlegt und erst nach Erfüllung bestimmter Bedingungen freigegeben.

  3. Schutz vor Missbrauch
    Vertragsstrafe bei unautorisierter Nutzung oder Weitergabe der Technologie.

  4. Pflicht zur Weiterentwicklung
    Der Technologienehmer verpflichtet sich, die Technologie aktiv weiterzuentwickeln und Innovationen dem Technologiegeber zu melden.


Alternative Vorgehensweisen

  1. Lizenzvertrag statt Technologietransfer
    Anstelle eines Transfers kann ein Lizenzvertrag geschlossen werden, bei dem der Technologiegeber die volle Kontrolle über das geistige Eigentum behält.

  2. Joint Venture
    Gründung eines gemeinsamen Unternehmens, um die Technologie gemeinsam zu entwickeln und zu vermarkten.

  3. Exklusivitätsregelungen
    Der Technologietransfer kann auf bestimmte Branchen oder Regionen beschränkt werden.

 

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