Viele patentrechtliche Fragen stellen sich außerhalb von Ämtern und Gerichten: Wem gehört eine Erfindung? Wie wird sie lizenziert? Was ist ein Portfolio bei einer Finanzierungsrunde wert? Wir beraten Unternehmen des Mittelstands, Konzerngesellschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Start-ups und Erfinder.
Unsere Beratungsfelder
- Arbeitnehmererfindungen: Meldung, Inanspruchnahme, Vergütung
- Patent- und Lizenzverträge: Lizenzen, Kauf, F&E-Kooperation, Geheimhaltung
- Software- und KI-Erfindungen: was patentierbar ist und wie man es formuliert
- Geschäftsgeheimnisse und Know-how: Schutz ohne Offenlegung
- Patent-Due-Diligence und Bewertung: bei Kauf, Finanzierung und Lizenzierung
- Portfolio-Strategie: Kosten senken, Wert steigern
- Patente für Start-ups: der richtige Schutz zur richtigen Zeit
Technische Breite
Unser Team verbindet juristische und technische Qualifikationen, unter anderem aus Elektrotechnik, Physik und Chemie. Eine Übersicht der technischen Gebiete finden Sie auf der Seite Kanzlei.
Typische Anlässe für eine Beratung im Patentrecht
Beratungsbedarf entsteht selten erst im Streit. Häufig geht es um Vorgänge im normalen Geschäftsbetrieb, bei denen später Rechte verloren gehen oder Zahlungsansprüche entstehen können. Einige Beispiele aus der Praxis:
- Ein Unternehmen beginnt eine Entwicklungskooperation mit einem Zulieferer oder einer Hochschule und muss vorab regeln, wem die Ergebnisse gehören.
- Ein Mitarbeiter meldet eine Erfindung, und die Frist für die Freigabe oder Inanspruchnahme läuft.
- Ein Investor oder Käufer verlangt im Datenraum Auskunft über Schutzrechte, Lizenzen und Erfindervergütungen.
- Ein neues Produkt soll auf den Markt, und es ist offen, ob fremde Patente entgegenstehen.
- Ein Wettbewerber bietet eine Lizenz an oder fordert eine.
In all diesen Fällen hängt viel davon ab, dass Verträge, Meldungen und Erklärungen rechtzeitig und in der richtigen Form vorliegen.
Ablauf einer Beratung
Zu Beginn klären wir mit Ihnen das Ziel und den zeitlichen Rahmen. Danach sichten wir die vorhandenen Unterlagen: Schutzrechte und Anmeldungen, bestehende Verträge, Erfindungsmeldungen, Korrespondenz mit Vertragspartnern. Bei technischen Fragen sprechen wir direkt mit Ihren Entwicklern. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine Einschätzung mit Handlungsoptionen und deren Risiken, bei Verträgen einen Entwurf oder eine kommentierte Fassung des Entwurfs der Gegenseite.
Laufende Fristen haben Vorrang. Wer etwa eine Erfindungsmeldung erhalten hat oder kurz vor einer Veröffentlichung steht, sollte das bei der ersten Anfrage angeben, damit die dringenden Schritte zuerst erledigt werden.
Rechtliche und technische Beratung aus einer Hand
Viele Fragen in diesem Bereich lassen sich nicht rein juristisch beantworten. Ob ein Lizenzvertrag eine Weiterentwicklung erfasst, ob eine Erfindung Diensterfindung ist oder ob ein Algorithmus technischen Charakter hat, setzt Verständnis der Technik voraus. In unserem Team arbeiten Rechtsanwälte, Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Patentanwälte zusammen, teils mit eigenem Studium der Elektrotechnik, Physik oder Chemie. Worin sich die Berufe unterscheiden, erläutern wir unter Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Kommt es trotz guter Vorbereitung zu einer Auseinandersetzung, etwa wegen einer Patentverletzung oder eines Lizenzstreits, betreuen wir auch das Verfahren. Dann sind die vertraglichen und technischen Grundlagen bereits aufgearbeitet.
Häufige Fragen
Wann sollte ich einen Anwalt für Patentrecht hinzuziehen?
Am besten bevor Sie Verträge unterschreiben, Erfindungen veröffentlichen oder Fristen aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz verstreichen. In diesen Phasen lassen sich Fehler noch mit geringem Aufwand vermeiden. Im Streitfall ist der Spielraum deutlich kleiner.
Was kostet eine Patentberatung?
Die Kosten hängen vom Umfang ab, etwa davon, ob ein einzelner Vertrag geprüft oder ein ganzes Portfolio bewertet wird. Vor Beginn erhalten Sie eine Einschätzung zu Vorgehen und Kosten. Amtsgebühren für Anmeldungen und Verfahren finden Sie unter Patentkosten und Amtsgebühren 2026.
Welche Unterlagen brauche ich für das erste Gespräch?
Hilfreich sind die Nummern betroffener Schutzrechte oder Anmeldungen, vorhandene Verträge oder Entwürfe und eine kurze Beschreibung der Technik. Bei Arbeitnehmererfindungen kommen die Erfindungsmeldung und die bisherige Korrespondenz hinzu. Fehlende Unterlagen können wir auch nach dem Gespräch anfordern.
Berät die Kanzlei auch Hochschulen und Erfinder?
Ja. Neben Unternehmen beraten wir Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Start-ups und einzelne Erfinder, etwa zur Verwertung von Forschungsergebnissen oder zur Erfindervergütung.
Beratung anfragen
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten vorab eine Einschätzung zu Vorgehen, Fristen und Kosten. Telefon 0511 357356-0 oder per Anfrageformular.