Mediation und Schiedsverfahren in Patentstreitigkeiten

Nicht jeder Patentstreit muss vor Gericht entschieden werden. Vor allem bei Lizenzstreitigkeiten, Kooperationen und FRAND-Fragen sind vertrauliche, schnellere Verfahren oft die bessere Wahl.

Die Möglichkeiten

  • Mediation: Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien bei einer eigenen Lösung. Das Verfahren ist vertraulich, freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
  • Schiedsverfahren: Ein Schiedsgericht entscheidet verbindlich, mit einem Schiedsspruch, der in über 170 Staaten nach dem New Yorker Übereinkommen vollstreckbar ist. Über die Gültigkeit eines Patents mit Wirkung gegenüber jedermann kann es allerdings nicht entscheiden.
  • Patent Mediation and Arbitration Centre (PMAC): Das Zentrum des UPC-Systems hat im Juni 2026 seine Arbeit aufgenommen, mit Sitzen in Ljubljana und Lissabon. Das Gericht kann die Parteien in jedem Verfahrensstadium auf eine Einigung über das Zentrum hinweisen.
  • Institutionen: Bewährt sind auch die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und das Schieds- und Mediationszentrum der WIPO, das auf IP-Streitigkeiten spezialisiert ist.

Wann sich eine außergerichtliche Lösung anbietet

  • Die Parteien arbeiten weiter zusammen oder sind Lieferant und Kunde.
  • Es geht um die Höhe von Lizenzgebühren oder um die Auslegung eines Vertrags.
  • Mehrere Länder sind betroffen und ein einheitliches Ergebnis ist gewünscht.
  • Vertraulichkeit ist wichtig, etwa wegen Geschäftsgeheimnissen.

Unsere Rolle

Wir vertreten Mandanten in Mediationen und Schiedsverfahren und gestalten Schieds- und Mediationsklauseln in Lizenz- und Kooperationsverträgen.

Ablauf einer Mediation im Patentstreit

Eine Mediation beginnt mit einer Vereinbarung der Parteien über Mediator, Ort, Vertraulichkeit und Kosten. In Patentsachen ist ein Mediator mit technischem Verständnis oder Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz hilfreich, weil sich viele Konflikte an der Frage entzünden, ob ein Produkt unter einen Anspruch fällt. Der Mediator ist nach § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für die Parteien selbst sollte die Vertraulichkeit vertraglich geregelt werden, damit Zugeständnisse aus der Mediation später nicht vor Gericht verwendet werden.

Während der Gespräche ist die Verjährung nach § 203 BGB gehemmt, solange verhandelt wird. Sicherer ist eine ausdrückliche Vereinbarung. Ein bereits laufender Prozess vor einem deutschen Gericht kann auf gemeinsamen Antrag ruhen (§ 251 ZPO), sodass keine Fristen versäumt werden.

Schiedsverfahren in Patentsachen: Ablauf und Fristen

Grundlage ist eine Schiedsvereinbarung, die den Formanforderungen des § 1031 ZPO genügen muss. Nach Bildung des Schiedsgerichts, in Patentsachen meist mit drei Schiedsrichtern, legt dieses mit den Parteien einen Zeitplan fest. Es folgen Schriftsätze, Sachverständigengutachten, eine mündliche Verhandlung und der Schiedsspruch.

Zwei Fristen werden häufig übersehen. Klagt eine Partei trotz Schiedsvereinbarung vor einem staatlichen Gericht, muss der Beklagte die Schiedseinrede vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache erheben (§ 1032 Abs. 1 ZPO), sonst verhandelt das Gericht in der Sache. Und ein Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs ist nur aus den eng begrenzten Gründen des § 1059 ZPO und grundsätzlich nur innerhalb von drei Monaten möglich. Für die Vollstreckung in Deutschland muss der Schiedsspruch nach § 1060 ZPO für vollstreckbar erklärt werden. Einstweiligen Rechtsschutz können die Parteien auch während eines Schiedsverfahrens bei staatlichen Gerichten beantragen (§ 1033 ZPO).

Schiedsklauseln in Lizenzverträgen richtig gestalten

Eine gute Klausel regelt Institution, Schiedsort, Sprache, Zahl der Schiedsrichter und deren Qualifikation. Bewährt sind gestufte Klauseln: zunächst Verhandlung der Geschäftsführungen, dann Mediation, erst danach das Schiedsverfahren. Unklare Formulierungen führen oft zu einem Vorstreit darüber, ob ein Anspruch überhaupt unter die Klausel fällt, etwa ob eine Verletzungsklage nach Ablauf der Lizenz noch erfasst ist. Bei Patentlizenzverträgen sollte die Klausel deshalb ausdrücklich auch Ansprüche aus Patentverletzung einschließen. Bei Streit über FRAND-Bedingungen für standardessentielle Patente dient ein Schiedsverfahren häufig dazu, nur die Höhe der Lizenzgebühr verbindlich festlegen zu lassen.

Nach Art. 35 Abs. 2 EPGÜ kann ein Patent in Mediation oder Schiedsverfahren über das PMAC nicht widerrufen oder beschränkt werden. Ein dort geschlossener Vergleich ist wie eine Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts vollstreckbar.

Häufige Fragen

Kann ein Schiedsgericht ein Patent für nichtig erklären?

Nein, nicht mit Wirkung gegenüber jedermann. Das Schiedsgericht kann die Gültigkeit aber als Vorfrage beurteilen, wenn es über Verletzung oder Lizenzgebühren entscheidet. Diese Beurteilung bindet nur die Parteien.

Ist ein Schiedsspruch in einer Patentstreitigkeit anfechtbar?

Nur eingeschränkt. Ein Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO kann etwa auf eine unwirksame Schiedsvereinbarung, Verfahrensfehler oder einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gestützt werden. Eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung findet nicht statt.

Wann ist Mediation im Patentrecht sinnvoll?

Vor allem, wenn die Parteien geschäftlich verbunden bleiben, etwa als Lizenzpartner oder Lieferant und Kunde, oder wenn mehrere Länder betroffen sind. Sie bietet sich auch an, wenn beide Seiten das Risiko eines Urteils scheuen und eine Lizenzlösung denkbar ist.

Was passiert mit einem laufenden Patentprozess während einer Mediation?

Vor deutschen Gerichten können die Parteien gemeinsam das Ruhen des Verfahrens beantragen. Auch das UPC kann ein Verfahren für Vergleichsgespräche aussetzen. Scheitert die Mediation, wird der Prozess fortgesetzt.

Wer trägt die Kosten eines Schiedsverfahrens?

Das regeln die Schiedsvereinbarung und die Schiedsordnung der Institution. Fehlt eine Regelung, entscheidet das Schiedsgericht nach § 1057 ZPO über die Kostenverteilung und berücksichtigt dabei den Ausgang des Verfahrens.

Außergerichtliche Lösung prüfen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten vorab eine Einschätzung zu Vorgehen, Fristen und Kosten. Telefon 0511 357356-0 oder per Anfrageformular.