Erste EuGH-Vorlage des UPC: Long-Arm-Zuständigkeit gegenüber Drittstaaten

Das Einheitliche Patentgericht hat erstmals den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen. Der Court of Appeal legte im Streit zwischen Dyson und Dreame Fragen vor, die nach dem Urteil BSH/Electrolux offen geblieben waren.

Worum es geht

  • Kann das UPC über Verletzungen in Staaten außerhalb des UPC-Systems entscheiden, wenn der Hauptbeklagte außerhalb der EU sitzt?
  • Reicht es, dass ein Mitbeklagter in einem UPC-Staat ansässig ist, etwa ein EU-Bevollmächtigter oder ein Händler, um auch das Unternehmen aus dem Drittstaat für ganz Europa in Anspruch zu nehmen?

Bedeutung

Die Antworten entscheiden darüber, wie weit Patentinhaber mit einer einzigen Klage vor dem UPC gegen Hersteller etwa aus China, den USA oder Korea vorgehen können. Bis zur Entscheidung des EuGH, die erfahrungsgemäß mehr als ein Jahr dauert, bleibt die Rechtslage in diesem Punkt offen. In einer weiteren Entscheidung vom Juni 2026 hat der Court of Appeal die Zuständigkeit gegenüber Beklagten außerhalb der UPC-Staaten auf eine eigenständige Grundlage im Übereinkommen gestützt. Mehr unter Einheitliches Patentgericht.