Das Deutsche Patent- und Markenamt hat am 2. März 2026 neue Richtlinien für Recherche und Prüfung von Patentanmeldungen veröffentlicht.
Was sich ändert
- Prüferinnen und Prüfer dürfen bei der Recherche externe Quellen nutzen, darunter vom Amt freigegebene KI-Werkzeuge.
- Für Anmeldungen, die noch nicht offengelegt sind, dürfen ausschließlich interne Werkzeuge eingesetzt werden, damit vertrauliche Inhalte das Amt nicht verlassen.
- Die Richtlinien fassen außerdem die Praxis zu Recherche und Prüfungsbescheiden neu zusammen.
Was das für Anmelder bedeutet
KI-gestützte Recherchen finden häufiger Nicht-Patentliteratur und fremdsprachige Dokumente. Anmelder sollten damit rechnen, dass Prüfungsbescheide breiter recherchierten Stand der Technik enthalten. Umso wichtiger ist eine eigene Recherche vor der Anmeldung und eine Beschreibung mit ausreichend Rückfallpositionen.