Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand bei standardessentiellen Patenten fortgeführt. Im Streit zwischen VoiceAge und HMD ging es um Patente für einen Audio-Codec im Mobilfunkstandard.
Kernaussagen
- Der Nutzer eines standardessentiellen Patents kann sich gegen den Unterlassungsanspruch nur verteidigen, wenn er während der gesamten Verhandlungen ernsthaft und zielgerichtet bereit ist, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen zu nehmen.
- Die vom EuGH in Huawei/ZTE beschriebenen Verhandlungsschritte sind keine starre Abfolge, bei der jeder Fehler des Patentinhabers den Nutzer entlastet. Entscheidend ist das Gesamtverhalten beider Seiten.
- HMD wurde als nicht lizenzwillig angesehen, der Unterlassungsanspruch damit bestätigt.
BGH, Urteil vom 27. Januar 2026, KZR 10/25, FRAND-Einwand III
Einordnung
Die Entscheidung stärkt die Position von SEP-Inhabern vor deutschen Gerichten. Nach dem Rückzug der SEP-Verordnung bleibt die Rechtsprechung der maßgebliche Rahmen. Nutzer standardisierter Technik sollten frühzeitig verhandeln, Gegenangebote begründen und Sicherheit leisten, statt auf Verfahrensfehler des Patentinhabers zu setzen.