EU-Kommission zieht Verordnung zu standardessentiellen Patenten zurück

Die Europäische Kommission hat im Februar 2025 angekündigt, ihren Vorschlag für eine Verordnung über standardessentielle Patente (SEP) zurückzuziehen. Der Entwurf von 2023 sah ein Register beim EUIPO, Prüfungen der Essentialität und ein verpflichtendes FRAND-Schlichtungsverfahren vor, bevor Patentinhaber vor Gericht ziehen dürfen.

Bedeutung

  • Lizenzverhandlungen über SEP richten sich weiter nach den Grundsätzen, die der EuGH 2015 in Huawei/ZTE aufgestellt hat, und nach der Rechtsprechung der nationalen Gerichte und des UPC.
  • Die deutschen Gerichte bleiben damit ein bevorzugter Ort für SEP-Verfahren. Der BGH hat seine vergleichsweise patentinhaberfreundliche Linie Anfang 2026 bestätigt, siehe unseren Beitrag zu FRAND-Einwand III.
  • Für Unternehmen, die Standards nutzen, etwa in der Fahrzeug-, IoT- oder Energiebranche, bleibt eine frühzeitige Lizenzstrategie wichtig.