Rumänien tritt dem Einheitspatent bei: 18 Teilnehmerstaaten

Am 1. September 2024 ist Rumänien als 18. Staat dem System aus Einheitspatent und Einheitlichem Patentgericht beigetreten.

Was sich ändert

  • Einheitspatente, deren einheitliche Wirkung ab diesem Tag eingetragen wird, gelten auch in Rumänien.
  • Ältere Einheitspatente erstrecken sich nicht nachträglich auf Rumänien. Für sie bleibt nur eine nationale Validierung des europäischen Patents, soweit die Frist dafür noch läuft.
  • Das Einheitliche Patentgericht ist für rumänische Teile europäischer Patente zuständig, sofern kein Opt-out erklärt wurde.

Ausblick

Irland hat das Abkommen unterzeichnet, die nötige Volksabstimmung aber verschoben. Spanien und Polen nehmen weiterhin nicht teil. Für Anmelder bleibt es deshalb bei der Kombination aus Einheitspatent und nationalen Validierungen, wenn diese Märkte wichtig sind. Siehe Einheitspatent.