Aktuelles aus dem Patentrecht
Neue Entscheidungen, Gesetzgebung und Gebühren, kurz eingeordnet. Ältere Beiträge finden Sie im Archiv.
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EuGH BSH/Electrolux: Ein Gericht für Patentverletzungen in vielen Staaten
EuGH, Urteil vom 25.02.2025, C-339/22: Das Gericht am Sitz des Beklagten darf über Verletzungen ausländischer Patente entscheiden, auch wenn deren Gültigkeit bestritten wird.
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EU-Kommission zieht Verordnung zu standardessentiellen Patenten zurück
Die geplante SEP-Verordnung mit Register und FRAND-Schlichtung beim EUIPO wird nicht weiterverfolgt. Die FRAND-Rechtsprechung bleibt maßgeblich.
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Rumänien tritt dem Einheitspatent bei: 18 Teilnehmerstaaten
Seit dem 1. September 2024 wirken neu eingetragene Einheitspatente auch in Rumänien. Das System umfasst damit 18 EU-Staaten.
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BGH zu DABUS: Eine KI kann nicht Erfinder sein
BGH, Beschluss vom 11.06.2024, X ZB 5/22: Erfinder ist immer ein Mensch. Zulässig ist der Zusatz, dass die benannte Person eine KI zur Erfindung veranlasst hat.
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BGH „Straßenbaumaschine“: Unklare Ansprüche müssen ausgelegt werden
BGH, Urteil vom 31.03.2009, X ZR 95/05: Eine Patentverletzungsklage darf nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der Patentanspruch sei unklar und sein Sinngehalt nicht aufklärbar.
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Humangenetik und Patentrecht: Dürfen menschliche Gene patentiert werden?
Archivbeitrag zur Patentierbarkeit menschlicher Gene: Erfindung oder Entdeckung, Sittenwidrigkeit, Biotechnologie-Richtlinie und heutiger Rechtsstand.
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BGH „Leichtflüssigkeitsabscheider“: Mitlizenzierte Patente
BGH, Urteil vom 11.01.2005, X ZR 20/02: Erfordert die Nutzung einer lizenzierten Erfindung die Mitbenutzung eines weiteren Patents des Lizenzgebers, ist dieses im Zweifel mitlizenziert.
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BGH „Anbieten interaktiver Hilfe“: Grenzen des Softwarepatents
BGH, Beschluss vom 19.10.2004, X ZB 33/03: Ein Verfahren, das Kundenbedienhandlungen protokolliert, um gezielt Hilfe anzubieten, ist als solches nicht patentfähig.
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BGH „Logikverifikation“: Wann Software technisch ist
BGH, Beschluss vom 13.12.1999, X ZB 11/98: Die Technizität einer programmbezogenen Erfindung erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung des Anspruchsgegenstands.