Mit der Verordnung (EU) 2025/2645 gibt es erstmals ein Instrument, mit dem die EU in Krisen- und Notfällen selbst Zwangslizenzen an Patenten, Gebrauchsmustern und ergänzenden Schutzzertifikaten erteilen kann. Sie gilt seit dem 19. Januar 2026.
Die wichtigsten Punkte
- Voraussetzung ist ein auf EU-Ebene ausgerufener Krisen- oder Notfallmodus, etwa im Gesundheits- oder Binnenmarktbereich.
- Die Lizenz ist nicht ausschließlich, zeitlich begrenzt und auf den Krisenzweck beschränkt.
- Der Rechteinhaber erhält eine angemessene Vergütung.
- Die unter der Lizenz hergestellten Produkte dürfen grundsätzlich nicht aus der EU exportiert werden.
- Nationale Zwangslizenzen, in Deutschland nach § 24 PatG, bleiben daneben bestehen.
Bedeutung für Patentinhaber
Im Normalfall ändert sich nichts. Unternehmen in krisenrelevanten Branchen, etwa Medizinprodukte, Arzneimittel, Halbleiter oder Energie, sollten das Instrument aber kennen und bei Lizenz- und Lieferverträgen berücksichtigen.