EU-Zwangslizenz für Krisenfälle in Kraft

Mit der Verordnung (EU) 2025/2645 gibt es erstmals ein Instrument, mit dem die EU in Krisen- und Notfällen selbst Zwangslizenzen an Patenten, Gebrauchsmustern und ergänzenden Schutzzertifikaten erteilen kann. Sie gilt seit dem 19. Januar 2026.

Die wichtigsten Punkte

  • Voraussetzung ist ein auf EU-Ebene ausgerufener Krisen- oder Notfallmodus, etwa im Gesundheits- oder Binnenmarktbereich.
  • Die Lizenz ist nicht ausschließlich, zeitlich begrenzt und auf den Krisenzweck beschränkt.
  • Der Rechteinhaber erhält eine angemessene Vergütung.
  • Die unter der Lizenz hergestellten Produkte dürfen grundsätzlich nicht aus der EU exportiert werden.
  • Nationale Zwangslizenzen, in Deutschland nach § 24 PatG, bleiben daneben bestehen.

Bedeutung für Patentinhaber

Im Normalfall ändert sich nichts. Unternehmen in krisenrelevanten Branchen, etwa Medizinprodukte, Arzneimittel, Halbleiter oder Energie, sollten das Instrument aber kennen und bei Lizenz- und Lieferverträgen berücksichtigen.