BGH zu DABUS: Eine KI kann nicht Erfinder sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nur eine natürliche Person als Erfinder benannt werden kann. Im Verfahren um das KI-System DABUS hatte der Anmelder die Maschine selbst als Erfinder angegeben.

Kernaussagen

  • Erfinder im Sinne des Patentgesetzes ist nur ein Mensch. Ein KI-System kann weder Erfinder sein noch benannt werden.
  • Eine Erfindung, die mithilfe von KI entstanden ist, bleibt dennoch patentierbar. Als Erfinder gilt die Person, die maßgeblich zum Auffinden der Lehre beigetragen hat, auch wenn dieser Beitrag darin besteht, die KI einzusetzen.
  • Es ist zulässig, in der Erfinderbenennung zu ergänzen, dass diese Person die KI zur Hervorbringung der Erfindung veranlasst hat.

BGH, Beschluss vom 11. Juni 2024, X ZB 5/22

Was das für Unternehmen bedeutet

Wer KI-Werkzeuge in Forschung und Entwicklung nutzt, sollte dokumentieren, wer sie wie eingesetzt hat. Diese Person ist in der Regel Erfinder, mit allen Folgen für die Erfindungsmeldung und Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz. Das EPA vertritt dieselbe Linie. Mehr unter Software- und KI-Erfindungen.