Archivbeitrag. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Entscheidung wieder und wurde 2026 um eine kurze Einordnung ergänzt.
Der Fall
Das Oberlandesgericht München hatte eine Verletzungsklage aus einem europäischen Patent für eine Straßenfräse abgewiesen, weil sich der Sinn eines Anspruchsmerkmals nicht klären lasse. Unklarheiten gingen zulasten des Patentinhabers.
Die Entscheidung
Der BGH hob das Urteil auf. Ein erteilter Patentanspruch hat Rechtsnormcharakter. Was er schützt, ist eine Rechtsfrage, die das Gericht beantworten muss, auch wenn die Auslegung schwierig ist. Das Verletzungsgericht hat die Bedeutung zu ermitteln, die sich aus den Ansprüchen unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen als sinnvoll ergibt. Eine Unklarheit kann allenfalls dazu führen, einem Merkmal das engste noch sinnvolle Verständnis beizulegen. Sie rechtfertigt aber nicht, dem Patent jeden Schutz zu versagen.
BGH, Urteil vom 31. März 2009, X ZR 95/05, GRUR 2009, 653
Einordnung aus heutiger Sicht
Der Grundsatz, Ansprüche stets im Licht von Beschreibung und Zeichnungen auszulegen, prägt die deutsche Rechtsprechung bis heute. 2025 hat sich auch die Große Beschwerdekammer des EPA in G 1/24 ausdrücklich dafür entschieden, die Beschreibung immer heranzuziehen. Damit nähern sich Erteilungs- und Verletzungsverfahren weiter an.