Standardessentielle Patente und FRAND

Mobilfunk, WLAN, Video- und Audiocodecs, Ladetechnik oder Industrie-Kommunikation beruhen auf Standards. Patente, die für die Umsetzung eines Standards zwingend benutzt werden müssen, heißen standardessentielle Patente (SEP). Ihre Inhaber haben sich gegenüber der Standardisierungsorganisation meist verpflichtet, Lizenzen zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu erteilen.

Der Rechtsrahmen

  • EuGH Huawei/ZTE (2015): Der Inhaber muss den Nutzer auf die Verletzung hinweisen und ein FRAND-Angebot machen. Der Nutzer muss seine Lizenzbereitschaft erklären, ein Gegenangebot machen und Sicherheit leisten.
  • BGH FRAND-Einwand I bis III: Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der Nutzer während der gesamten Verhandlungen ernsthaft und zielgerichtet lizenzwillig ist. Im Januar 2026 hat er bestätigt, dass die Verhandlungsschritte nicht als starre Abfolge zu verstehen sind.
  • Einheitliches Patentgericht: Es hat FRAND-Fragen bereits mehrfach behandelt und auch die Festsetzung einer FRAND-Lizenzgebühr in Betracht gezogen.
  • EU-Gesetzgebung: Die geplante SEP-Verordnung wurde 2025 zurückgezogen. Es bleibt bei der Rechtsprechung.

Für SEP-Inhaber

Wir prüfen die Essentialität der Patente, erstellen Claim Charts gegenüber dem Standard, begleiten Lizenzverhandlungen und dokumentieren sie so, dass sie im Prozess den Anforderungen genügen. Deutschland und das UPC sind für SEP-Klagen besonders gefragt, weil Unterlassungsurteile auch bei FRAND-Verpflichtungen möglich sind.

Für Nutzer standardisierter Technik

Hersteller von Endgeräten, Fahrzeugen, IoT-Produkten oder Industrieanlagen erhalten häufig Lizenzforderungen. Wer sich nicht rechtzeitig und nachweisbar lizenzbereit zeigt, verliert den FRAND-Einwand. Wir helfen bei der Bewertung von Angeboten, bei begründeten Gegenangeboten, bei der Sicherheitsleistung und bei der Frage, ob ein Patentpool günstiger ist als Einzellizenzen.

Auch in Lieferketten stellt sich die Frage, auf welcher Stufe lizenziert wird, etwa beim Modulhersteller oder beim Fahrzeughersteller. Lieferverträge sollten Freistellungen und Lizenzkosten ausdrücklich regeln.

Siehe auch Patentverträge und Lizenzen und Kartellrecht und Lizenzen.

Der FRAND-Einwand im Verletzungsprozess: Ablauf der Verhandlungsschritte

Der FRAND-Einwand ist kartellrechtlich begründet. Verlangt der Inhaber eines standardessentiellen Patents Unterlassung, obwohl der Nutzer zu einer Lizenz zu FRAND-Bedingungen bereit ist, kann das einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 102 AEUV darstellen. Nach Huawei/ZTE ergibt sich daraus ein Verhandlungsprogramm, das in der Praxis etwa so abläuft:

  1. Der SEP-Inhaber weist auf das Patent und die Art der Verletzung hin, in der Regel unter Angabe der betroffenen Produkte und des Standards.
  2. Der Nutzer erklärt, dass er eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen nehmen will.
  3. Der SEP-Inhaber legt ein konkretes schriftliches Lizenzangebot vor und erläutert, wie die Gebühr berechnet ist.
  4. Lehnt der Nutzer ab, muss er zügig ein eigenes Gegenangebot machen, das den FRAND-Bedingungen entspricht.
  5. Nimmt der SEP-Inhaber das Gegenangebot nicht an, leistet der Nutzer Sicherheit und rechnet über die bisherigen Benutzungshandlungen ab.

Der Bundesgerichtshof liest diese Schritte nicht als Checkliste, die man formal abarbeitet. Er fragt, ob sich der Nutzer über die gesamte Dauer der Gespräche ernsthaft um eine Lizenz bemüht hat. Wer Fristen verstreichen lässt, nur Informationen anfordert oder ein Gegenangebot erst kurz vor der mündlichen Verhandlung vorlegt, läuft Gefahr, als lizenzunwillig zu gelten. Hintergründe zur jüngsten Rechtsprechung finden Sie im Beitrag BGH „FRAND-Einwand III“.

SEP-Streitigkeiten: Kosten- und Risikotreiber

SEP-Verfahren sind selten Einzelfälle. Meist geht es um ein Portfolio, aus dem der Inhaber einige Patente auswählt und parallel in Deutschland, vor dem Einheitlichen Patentgericht und in weiteren Ländern klagt. Der Nutzer greift die Patente im Gegenzug mit Nichtigkeitsklagen oder Einsprüchen an. Kostentreiber sind dabei technische Gutachten zur Essentialität, die Auswertung umfangreicher Standarddokumente und ökonomische Gutachten zur Angemessenheit der Lizenzgebühr. Häufig wird um die Vorlage vergleichbarer Lizenzverträge gestritten, die unter Geheimhaltungsschutz in den Prozess eingeführt werden. Wie sich die Streitwerte auf das Risiko auswirken, erläutert die Seite Kosten und Prozessrisiko im Patentstreit.

Für den Nutzer ist die Dokumentation der Verhandlungen entscheidend. Jede Anfrage, jedes Angebot und jede Antwortfrist sollte nachvollziehbar festgehalten werden, weil das Gericht die Lizenzwilligkeit später genau anhand dieser Korrespondenz beurteilt.

Häufige Fragen

Was ist ein standardessentielles Patent (SEP)?

Ein standardessentielles Patent schützt eine Technik, die ein Hersteller zwangsläufig benutzt, wenn er einen Standard wie LTE, 5G, WLAN oder einen Videocodec umsetzt. Es gibt also keinen technischen Weg, den Standard einzuhalten, ohne das Patent zu benutzen. Ob ein Patent tatsächlich essentiell ist, wird durch einen Abgleich der Ansprüche mit der Standardspezifikation geprüft.

Was bedeutet FRAND?

FRAND steht für fair, reasonable and non-discriminatory, auf Deutsch faire, angemessene und nichtdiskriminierende Bedingungen. Der SEP-Inhaber hat sich gegenüber der Standardisierungsorganisation verpflichtet, Lizenzen zu solchen Bedingungen anzubieten. Welche Gebühr im Einzelfall FRAND ist, ist häufig der Kern des Streits.

Kann ein SEP-Inhaber in Deutschland ein Verkaufsverbot durchsetzen?

Ja, wenn sich der Nutzer nicht hinreichend lizenzwillig verhalten hat und der FRAND-Einwand deshalb scheitert. Die deutschen Gerichte stellen an die Lizenzwilligkeit hohe Anforderungen. Ein Unterlassungsurteil kann dann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden.

Lohnt sich eine Lizenz über einen Patentpool statt Einzellizenzen?

Ein Pool bündelt die SEPs vieler Inhaber zu einheitlichen Bedingungen und senkt den Verhandlungsaufwand. Ob er günstiger ist, hängt davon ab, welche relevanten Inhaber dem Pool angehören und wer außerhalb bleibt. Zum Aufbau solcher Vereinbarungen siehe den Patentpool-Vertrag.

SEP-Strategie besprechen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten vorab eine Einschätzung zu Vorgehen, Fristen und Kosten. Telefon 0511 357356-0 oder per Anfrageformular.