Patentstreitigkeiten sind teurer als die meisten Zivilprozesse. Die Kosten lassen sich aber gut kalkulieren, wenn man die Mechanik kennt.
Deutschland
- Streitwert: Er richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers, vor allem an der Unterlassung. In Patentsachen liegt er häufig zwischen 250.000 € und mehreren Millionen Euro.
- Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und steigen mit dem Streitwert.
- Patentanwalt: Die Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts sind nach § 143 Abs. 3 PatG zu erstatten.
- Kostenerstattung: Die unterliegende Partei trägt die gesetzlichen Gebühren beider Seiten. Vereinbarte Stundenhonorare werden nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet.
- Nichtigkeitsverfahren: Hinzu kommen die Kosten des parallelen Rechtsbestandsverfahrens vor dem Bundespatentgericht.
Einheitliches Patentgericht
Die Gerichtsgebühren setzen sich aus einer festen Gebühr und einer streitwertabhängigen Zusatzgebühr zusammen. Klein- und Kleinstunternehmen können eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren beantragen (R. 370 VerfO EPG). Die erstattungsfähigen Vertretungskosten sind nach Streitwert gedeckelt:
| Streitwert bis | Obergrenze erstattungsfähiger Kosten |
|---|---|
| 250.000 € | 38.000 € |
| 1 Mio. € | 112.000 € |
| 4 Mio. € | 400.000 € |
| 16 Mio. € | 800.000 € |
| über 50 Mio. € | 2 Mio. € |
Sicherheitsleistung
Wer ein vorläufig vollstreckbares Urteil vollstreckt, muss Sicherheit leisten, oft in Millionenhöhe. Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der EU und des EWR müssen vor deutschen Gerichten auf Verlangen auch für die Prozesskosten Sicherheit leisten (§ 110 ZPO).
Finanzierung und Absicherung
- Rechtsschutzversicherung: Spezielle Patentrechtsschutzversicherungen für Unternehmen decken Verteidigung und teils Durchsetzung ab.
- Prozessfinanzierung: Bei aussichtsreichen Klagen mit hohem Streitwert übernehmen Finanzierer gegen Erfolgsbeteiligung das Kostenrisiko.
- Budgetierung: Wir planen die Kosten nach Verfahrensabschnitten und vereinbaren auf Wunsch Kostenobergrenzen.
Vor jeder Klage oder Verteidigung erhalten Sie von uns eine Kosten- und Risikoeinschätzung über alle Instanzen, einschließlich des Rechtsbestandsverfahrens.
Kostentreiber im Patentverletzungsprozess
Der Streitwert ist der wichtigste Faktor, aber nicht der einzige. Mit jeder Instanz steigen die Gebühren: Für das Verfahren vor dem Landgericht fallen nach dem Kostenverzeichnis zum GKG 3,0 Gerichtsgebühren an, in der Berufung vor dem Oberlandesgericht 4,0 und in der Revision vor dem Bundesgerichtshof 5,0. Auf jeder Stufe kommen die Gebühren für Rechtsanwalt und Patentanwalt beider Seiten hinzu.
Erhebt der Beklagte eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent, entsteht ein zweites Verfahren vor dem Bundespatentgericht mit eigenem Streitwert und eigener Berufungsinstanz beim Bundesgerichtshof. Weitere Kostentreiber sind technische Privatgutachten, Übersetzungen fremdsprachiger Druckschriften, ein vorgeschaltetes Besichtigungsverfahren und Klagen gegen mehrere Beklagte oder aus mehreren Patenten. Privatgutachten werden nur erstattet, wenn sie für die Rechtsverfolgung notwendig waren, was Gerichte eher zurückhaltend annehmen.
Ein Überblick über die Verfahrensstufen findet sich unter Ablauf eines Patentverletzungsverfahrens.
Streitwertbegünstigung nach § 144 PatG
Eine Partei, deren wirtschaftliche Lage durch die Kosten nach dem vollen Streitwert erheblich gefährdet würde, kann beantragen, dass sich ihre Gebühren nach einem niedrigeren Teilstreitwert richten (§ 144 PatG). Der Antrag muss vor der Verhandlung zur Hauptsache gestellt werden. Verliert die begünstigte Partei, erstattet sie auch die Anwaltskosten des Gegners nur nach dem ermäßigten Wert. Gewinnt sie, kann ihr Anwalt seine Gebühren vom Gegner nach dem vollen Wert verlangen. Für Gebrauchsmuster gilt mit § 26 GebrMG eine entsprechende Regelung. Das Gericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse genau, eine Begünstigung ist die Ausnahme.
Haftungsrisiko bei der Vollstreckung
Ein Urteil des Landgerichts ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Wer daraus vollstreckt und den Vertrieb des Gegners stoppt, haftet nach § 717 Abs. 2 ZPO verschuldensunabhängig auf Schadensersatz, wenn das Urteil später aufgehoben wird. Dasselbe Risiko besteht, wenn das Patent im parallelen Nichtigkeitsverfahren fällt. Vor der Vollstreckung sollten Sie deshalb den Stand des Rechtsbestandsverfahrens und den möglichen Schaden des Gegners realistisch bewerten. Auch vor dem UPC kann die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden (Art. 82 Abs. 2 EPGÜ).
Die Gerichtsgebühren des Einheitlichen Patentgerichts wurden zum 1. Januar 2026 angehoben. Für Verfahren ab diesem Datum gilt die neue Gebührentabelle.
Häufige Fragen
Was kostet ein Patentverletzungsverfahren in Deutschland?
Die Kosten hängen vom Streitwert und von der Zahl der Instanzen ab. Gerichtsgebühren richten sich nach dem GKG, die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem RVG. Hinzu kommen in der Regel die Kosten eines parallelen Nichtigkeitsverfahrens.
Wer trägt die Kosten, wenn ich den Patentprozess verliere?
Nach § 91 ZPO trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten und die gesetzlichen Gebühren der Gegenseite, einschließlich des mitwirkenden Patentanwalts. Bei teilweisem Unterliegen werden die Kosten nach § 92 ZPO verteilt.
Was kostet ein Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht?
Die Gerichtsgebühr besteht aus einer Festgebühr und ab einem bestimmten Streitwert einer zusätzlichen streitwertabhängigen Gebühr. Die erstattungsfähigen Vertretungskosten sind nach Streitwertstufen gedeckelt. Mehr zum Verfahren unter Einheitliches Patentgericht (UPC).
Kann ich das Kostenrisiko eines Patentstreits senken?
Ja, etwa durch eine frühe Prüfung des Rechtsbestands, die Begrenzung auf die stärksten Ansprüche und die Wahl des passenden Gerichts. Auch ein Vergleich in einem frühen Stadium spart Gebühren, weil spätere Instanzen nicht anfallen.
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