Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (nachfolgend „Kanzlei“)

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht vertreten.
  • Diese Bedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Mandate, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • Abweichende Bedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  • Sollte im Einzelfall ein Verbraucher vertreten werden, gilt Teil VI dieser AGB ergänzend.

Teil I – Schutzrechte / Intellectual Property

§ 2 Gegenstand der Tätigkeit im Bereich Schutzrechte

Die Kanzlei berät und vertritt umfassend im Bereich des nationalen, europäischen und internationalen gewerblichen Rechtsschutzes und sonstiger IP-Rechte, insbesondere hinsichtlich:

  • Marken (Wort-, Bild-, Wort-/Bildmarken, 3D-Marken, Farbmarken, Unionsmarken, IR-Marken)
  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Designs
  • Urheberrechte und Leistungsschutzrechte
  • Know-how- und Geschäftsgeheimnisschutz
  • Domainrechte
  • Lizenzrechte
  • wettbewerbsrechtliche Schutzpositionen
  • IT- und softwarebezogene Schutzrechte, Datenbankrechte
  • Schutzrechtsfragen mit Bezug zu künstlicher Intelligenz
  • Halbleiterschutzrechte und Sortenschutzrechte
  • sonstige technische und nichttechnische Immaterialgüterrechte weltweit

§ 3 Amtsvertretung und Anmeldeverfahren

Die Kanzlei übernimmt auf gesonderte Beauftragung die Vertretung gegenüber nationalen und internationalen Ämtern und Behörden, insbesondere dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dem Europäischen Patentamt (EPA) und ausländischen Patent- und Markenämtern.

Die Vertretung umfasst insbesondere:

  • Ausarbeitung und Einreichung von Anmeldungen
  • Führung des Prüfungsverfahrens und Erwiderungen auf Beanstandungen
  • Widerspruchs-, Einspruchs- und Löschungsverfahren
  • Verlängerungs- und Umschreibungsverfahren
  • Prioritäts- und Fristenmanagement

Die Amtsvertretung ist stets kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich nach individueller Honorarvereinbarung, nach Zeitaufwand oder, sofern keine wirksame Vergütungsvereinbarung besteht, nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften; ergänzend gilt § 7. Amtsgebühren, Veröffentlichungsgebühren, Verlängerungsgebühren sowie Gebühren ausländischer Korrespondenzanwälte trägt der Mandant gesondert.

Bei internationalen Verfahren kann die Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte erforderlich sein. Notwendigkeit, Umfang, Kosten und Auftraggeberstellung werden im Rahmen des Mandats mit dem Mandanten abgestimmt. Nicht jedes internationale Verfahren erfordert einen ausländischen Korrespondenzanwalt. Eigene Pflichten der Kanzlei bei Auswahl, Beauftragung und Koordination bleiben unberührt.

§ 4 IP-Recherchen und IP-Überwachungen

Die Kanzlei bietet die Auswertung von Schutzrechtsrecherchen und Überwachungsdienstleistungen an, insbesondere IP-Recherchen aller Art (Stand der Technik, Freedom-to-Operate, Einspruch, Widerspruch), Identitäts-, Ähnlichkeits- und Kollisionsrecherchen, Marken-, Design- und Patentüberwachungen, Domainmonitoring, Wettbewerbsbeobachtung sowie Markt- und Verletzungsmonitoring.

  • Überwachungen erfolgen regelmäßig als Dauermandat gegen laufende Vergütung.
  • Recherchen und Überwachungen können durch externe Rechercheunternehmen erfolgen. Die Einschaltung externer Anbieter lässt die gesetzlichen Pflichten und die Haftung der Kanzlei unberührt.
  • Umfang, Quellen und Stichtag von Recherchen und Überwachungen richten sich nach dem Auftrag. Datenbankabdeckung und Veröffentlichungsverzögerungen können die Ergebnisse begrenzen; absolute Vollständigkeit und ein bestimmter Erfolg werden nicht garantiert. Die Pflicht zur fachgerechten Durchführung des vereinbarten Auftrags und die Haftung für zu vertretende Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
  • Mit jeder Schutzrechtsanmeldung sind Risiken wie Widersprüche, Löschungsanträge, Nichtigkeitsverfahren, Verletzungsangriffe und Abmahnungen verbunden. Diese Risiken verbleiben beim Mandanten.

Teil II – Allgemeine Rechtsberatung und Vertretung

§ 5 Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Die Kanzlei berät und vertritt national und international insbesondere im gesamten gewerblichen Rechtsschutz, im Wettbewerbsrecht (UWG), im IT- und Datenschutzrecht, im nationalen und internationalen Vertragsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich M&A, im Vertriebs- und Medienrecht, im allgemeinen und internationalen Wirtschaftsrecht, im allgemeinen Zivilrecht, im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, in Ausnahmefällen im Strafrecht, in der Prozessführung vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren, Verwaltungsverfahren und bei der internationalen Rechtsdurchsetzung. Die Beauftragung erfolgt stets mandatsspezifisch.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant stellt die für das Mandat erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereit und teilt Änderungen sowie bekannte Fristen unverzüglich mit. Die Kanzlei darf grundsätzlich auf tatsächliche Angaben des Mandanten vertrauen, soweit kein Anlass zu Zweifeln besteht. Anwaltliche Aufklärungs-, Beratungs- und Fristenpflichten innerhalb des vereinbarten Mandats bleiben unberührt. Folgen verspäteter oder unrichtiger Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften einschließlich eines etwaigen Mitverschuldens. Wirtschaftliche Entscheidungen trifft der Mandant; vereinbarte Beratungspflichten bleiben bestehen.

Teil III – Vergütung

§ 7 Honorar

Die Vergütung richtet sich nach einer wirksamen Vergütungsvereinbarung oder, wenn eine solche fehlt, nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Zeit-, Pauschal- und Retainerhonorare setzen eine entsprechende Vereinbarung voraus. Gesetzliche Grenzen und Ausnahmen bleiben maßgeblich, insbesondere § 4 RVG für außergerichtliche Angelegenheiten und § 34 RVG für Beratung, Gutachten und Mediation.

Vor Beauftragung werden die maßgebliche Berechnungsgrundlage, die Umsatzsteuer und voraussichtliche zusätzliche Kosten erläutert. Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die anfallende Umsatzsteuer. Auslagen, Amtsgebühren, Gerichtskosten und Leistungen Dritter werden nur auf der jeweils einschlägigen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage berechnet; Drittaufträge und wesentliche zusätzliche Kosten werden im Rahmen des Mandats abgestimmt.

Teil IV – Haftung

§ 8 Haftung dem Grunde nach

Die Kanzlei haftet für zu vertretende Verletzungen ihrer anwaltlichen und vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und einer wirksam vereinbarten Begrenzung nach § 9. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, die Erteilung oder der Fortbestand eines Schutzrechts und der Ausgang eines Verfahrens werden nicht garantiert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Solche Erfolgsrisiken schließen eine Haftung für schuldhafte Beratungs-, Auswahl-, Organisations- oder Fristfehler nicht aus.

§ 9 Haftung der Höhe nach

Eine betragsmäßige Begrenzung der Haftung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, die den Anforderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung entspricht. Solange eine solche Vereinbarung nicht getroffen ist, gilt die gesetzliche Haftung. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit werden in keinem Fall begrenzt.

Teil V – Schlussbestimmungen

§ 10 Kommunikation

Die Parteien stimmen Kommunikationswege ab, die der Vertraulichkeit der Informationen angemessen sind. Die berufsrechtlichen Verschwiegenheits- und Datensicherheitspflichten der Kanzlei bleiben unberührt. Die Zustimmung des Mandanten zu einem Kommunikationsweg stellt keinen pauschalen Haftungsausschluss dar.

§ 11 Gerichtsstand und Recht

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hannover.
  • Die Kanzlei ist berechtigt, auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen zu klagen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB. Der Vertrag bleibt grundsätzlich im Übrigen wirksam; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Teil VI – Besondere Regelungen für Verbraucher (ausnahmsweise)

§ 13 Anwendbarkeit

Wird ausnahmsweise ein Verbraucher vertreten, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

§ 14 Haftung gegenüber Verbrauchern

Die Haftungsregelungen der §§ 8 und 9 gelten nur, soweit sie wirksam vereinbart und gesetzlich zulässig sind. Dieser Teil führt keine zusätzliche Haftungsbeschränkung und keinen zusätzlichen Haftungsausschluss ein.

§ 15 Widerrufsrecht

Kommt ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher zustande, wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung erteilt.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Stand: November 2026