Eine Erfindung lässt sich in Deutschland, für Europa oder weltweit schützen. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt davon ab, wo Sie herstellen und verkaufen, wo Ihre Wettbewerber sitzen und wie viel Budget in den ersten Jahren zur Verfügung steht. Fast immer beginnt es mit einer einzigen Erstanmeldung. Ab deren Anmeldetag läuft das Prioritätsjahr: Innerhalb von zwölf Monaten können Sie den Schutz auf weitere Länder ausdehnen, ohne dass zwischenzeitliche Veröffentlichungen schaden.
Die Schutzwege im Überblick
| Weg | Amt | Wirkung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Deutsches Patent | DPMA, München | Deutschland | Kostengünstige Erstanmeldung, Heimatmarkt |
| Gebrauchsmuster | DPMA | Deutschland, ohne Sachprüfung | Schneller Schutz, Ergänzung zum Patent |
| Europäisches Patent | EPA | Bis zu 39 Vertragsstaaten nach Validierung | Mehrere europäische Märkte |
| Einheitspatent | EPA | 18 EU-Staaten mit einem Titel | Breiter EU-Schutz, ein Gericht |
| PCT-Anmeldung | WIPO, EPA oder DPMA als Anmeldeamt | Option auf über 150 Staaten | Weltweite Märkte, Entscheidung aufschieben |
So gehen wir vor
- Erstgespräch und Erfindungsanalyse: Wir klären, was technisch neu ist und was Wettbewerber nachbauen würden.
- Recherche: Eine Neuheitsrecherche zeigt, ob sich die Anmeldung lohnt und wie breit die Ansprüche sein können.
- Ausarbeitung: Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen entstehen in enger Abstimmung mit Ihren Entwicklern.
- Einreichung und Fristenüberwachung: Wir reichen elektronisch ein und überwachen sämtliche Fristen bis zur Erteilung und darüber hinaus.
- Auslandsstrategie: Vor Ablauf des Prioritätsjahres entscheiden wir mit Ihnen über Länderauswahl und Anmeldestrategie.
Wichtig vor der Anmeldung: Zeigen Sie die Erfindung nicht auf Messen, in Präsentationen oder Veröffentlichungen, bevor sie angemeldet ist. Für Patente gibt es in Deutschland und beim EPA keine allgemeine Neuheitsschonfrist. Mehr dazu unter Vorveröffentlichung.
Weitere Schutzinstrumente
Für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel verlängert das ergänzende Schutzzertifikat die Laufzeit. Was sich nicht patentieren lässt oder nicht offengelegt werden soll, schützt man als Geschäftsgeheimnis. Kosten und Amtsgebühren finden Sie auf der Seite Patentkosten.
Patentanmeldung: Ablauf und Zeitplan der ersten 30 Monate
Die meisten Schutzstrategien folgen einem festen zeitlichen Raster, das sich am Anmeldetag der Erstanmeldung ausrichtet. Wer dieses Raster kennt, kann Budget und Entscheidungen besser planen.
- Monat 0: Erstanmeldung, häufig beim DPMA. Mit dem Anmeldetag steht fest, welcher Stand der Technik der Erfindung entgegengehalten werden kann.
- Monat 6 bis 10: Ein Recherchenbericht liegt in vielen Fällen vor. Er zeigt, ob die Ansprüche in der eingereichten Breite Bestand haben können.
- Monat 12: Ende des Prioritätsjahres nach Art. 4 der Pariser Verbandsübereinkunft. Bis dahin müssen europäische, internationale oder ausländische Nachanmeldungen eingereicht sein.
- Monat 18: Offenlegung. Ab jetzt ist die Erfindung für Wettbewerber öffentlich lesbar.
- Monat 30 bzw. 31: Bei einer PCT-Anmeldung fällt die Entscheidung über die nationalen und regionalen Phasen. Hier entsteht meist der größte Kostenblock.
Die Fristen im Einzelnen erläutern wir im Ratgeber Fristen im Patentrecht.
Was wir für die Patentanmeldung von Ihnen brauchen
Eine gute Anmeldung entsteht aus den Unterlagen der Entwicklung, nicht aus einem Werbeprospekt. Hilfreich sind Skizzen oder CAD-Zeichnungen, Versuchsergebnisse, eine Beschreibung des bisher üblichen Vorgehens und Ihre Einschätzung, welche Merkmale ein Wettbewerber zwingend übernehmen müsste. Ebenso wertvoll sind Varianten, die Sie verworfen haben: Was technisch auch funktioniert, gehört in die Beschreibung, damit die Ansprüche später nicht zu eng ausfallen.
Stammt die Erfindung von Beschäftigten, ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen zu beachten. Der Arbeitgeber muss eine gemeldete Diensterfindung grundsätzlich unverzüglich im Inland zur Erteilung eines Schutzrechts anmelden (§ 13 ArbnErfG). Die Inanspruchnahme gilt als erklärt, wenn er sie nicht innerhalb von vier Monaten nach der Erfindungsmeldung freigibt (§ 6 Abs. 2 ArbnErfG). Mehr dazu unter Arbeitnehmererfindungen.
Wovon die Kosten einer Patentanmeldung abhängen
Die Amtsgebühren für eine deutsche Erstanmeldung sind überschaubar. Den Ausschlag geben drei andere Faktoren: der Aufwand für die Ausarbeitung, der mit der Komplexität der Technik und dem Umfang des Stands der Technik wächst; die Zahl der Länder, in denen Sie später Schutz wollen, einschließlich Übersetzungen; und die Dauer, für die Sie das Patent mit Jahresgebühren aufrechterhalten. Eine knappe, aber präzise Erstanmeldung kann sinnvoll sein. Eine Anmeldung, die aus Kostengründen wichtige Ausführungsformen weglässt, lässt sich dagegen später nicht mehr ergänzen, ohne den Anmeldetag zu verlieren.
Junge Unternehmen planen die Kosten der Patentanmeldung am besten zusammen mit der Finanzierungsrunde. Hinweise dazu finden Sie unter Patente für Start-ups.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Patentanmeldung bis zur Erteilung?
Beim DPMA und beim EPA vergehen von der Anmeldung bis zur Erteilung in der Regel mehrere Jahre. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wann der Prüfungsantrag gestellt wird und wie viele Prüfungsbescheide zu beantworten sind. Geschützt ist die Erfindung aber bereits ab dem Anmeldetag gegenüber späteren Anmeldungen Dritter.
Kann ich eine Erfindung erst in Deutschland anmelden und später international erweitern?
Ja, das ist der übliche Weg. Innerhalb von zwölf Monaten nach der deutschen Erstanmeldung können Sie unter Inanspruchnahme der Priorität eine europäische oder PCT-Anmeldung nachreichen. Für die Neuheit zählt dann der Tag der Erstanmeldung.
Darf ich mein Produkt nach der Patentanmeldung schon zeigen?
Nach dem Anmeldetag schadet eine eigene Veröffentlichung der angemeldeten Erfindung nicht mehr. Sie kann aber Weiterentwicklungen neuheitsschädlich vorwegnehmen, die noch nicht angemeldet sind. Neue Merkmale sollten deshalb vor der Präsentation in einer weiteren Anmeldung erfasst werden.
Brauche ich für die Patentanmeldung einen Patentanwalt?
Rechtlich können Sie beim DPMA selbst anmelden, wenn Sie im Inland ansässig sind. Die Formulierung der Ansprüche entscheidet aber darüber, ob das Patent später gegen Nachahmer etwas wert ist. Wer welche Aufgaben übernimmt, erklärt der Beitrag Patentanwalt oder Fachanwalt.
Erfindung schützen lassen
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