Hier beantworten wir die Fragen, die uns Erfinder, Unternehmen und Start-ups am häufigsten stellen. Die Beiträge ersetzen keine Beratung im Einzelfall, helfen aber, die richtigen Fragen zu stellen.
- Patentkosten und Amtsgebühren 2026
- Fristen im Patentrecht
- Patent oder Gebrauchsmuster?
- Vorveröffentlichung und Neuheitsschonfrist
- Patentanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?
- Grundlagen: Welche technischen Schutzrechte gibt es?
- Häufige Fragen (FAQ)
Aktuelle Entscheidungen und Gesetzesänderungen finden Sie unter Aktuelles.
Grundbegriffe des Patentrechts
Einige Begriffe kehren in fast jedem Beitrag wieder. Kurz erklärt:
- Priorität: Mit der ersten Anmeldung beginnt ein Jahr, in dem Sie dieselbe Erfindung im Ausland nachanmelden können, ohne dass zwischenzeitliche Veröffentlichungen schaden.
- Stand der Technik: alles, was vor dem Anmelde- oder Prioritätstag irgendwo auf der Welt öffentlich zugänglich war, auch eigene Messeauftritte und Prospekte.
- Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung darf sich für einen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
- Offenlegung: Patentanmeldungen werden 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag veröffentlicht. Ab dann sind sie für Wettbewerber sichtbar.
- Schutzbereich: Was ein Patent verbietet, bestimmen die Patentansprüche, ausgelegt mit Beschreibung und Zeichnungen. Mehr dazu unter Schutzbereich und Äquivalenz.
Wie Sie den Ratgeber nutzen
Die Beiträge sind nach typischen Situationen geordnet: vor der Anmeldung (Kosten, Fristen, Wahl des Schutzrechts, Vorveröffentlichung), bei der Zusammenarbeit mit Anwälten und bei Grundsatzfragen. Wenn bereits eine Abmahnung, ein Prüfungsbescheid oder eine Frist auf dem Tisch liegt, finden Sie die passenden Schritte unter Patentverletzung und Verfahren. Neue Entscheidungen und Gesetzesänderungen ordnen wir unter Aktuelles ein.
Häufige Fragen
Kann ich eine Idee schützen lassen?
Eine bloße Idee nicht. Patentfähig ist eine technische Lehre, die so konkret beschrieben ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Oft reicht dafür aber schon eine Skizze mit Erläuterung, ein fertiger Prototyp ist nicht nötig.
Wie lange dauert es bis zum Patent?
Beim DPMA und beim EPA vergehen bis zur Erteilung meist mehrere Jahre. Geschützt ist die Erfindung aber ab dem Anmeldetag in dem Sinn, dass spätere Veröffentlichungen ihr nicht mehr schaden. Schneller geht ein Gebrauchsmuster, das ohne Sachprüfung eingetragen wird.
Gilt ein deutsches Patent auch im Ausland?
Nein, Patente wirken nur in dem Staat, für den sie erteilt sind. Für Auslandsschutz gibt es die europäische Anmeldung, das Einheitspatent und die internationale PCT-Anmeldung, jeweils innerhalb des Prioritätsjahres.
Darf ich meine Erfindung vor der Anmeldung zeigen?
Besser nicht. Für Patente gilt absolute Neuheit, eine eigene Veröffentlichung kann die Erfindung zerstören. Einzelheiten unter Vorveröffentlichung und Neuheitsschonfrist.