Portfolio-Strategie und Patentmanagement

Patentportfolios wachsen oft ungeplant. Nach einigen Jahren zahlen Unternehmen Jahresgebühren für Schutzrechte, die kein Produkt mehr abdecken, während für neue Kernprodukte der Schutz fehlt. Eine regelmäßige Überprüfung spart Geld und schließt Lücken.

Vorgehen

  1. Bestandsaufnahme: Alle Schutzrechte mit Status, Ländern, Laufzeit und Kosten.
  2. Zuordnung: Welches Patent schützt welches Produkt, welchen Prozess, welchen Markt?
  3. Bewertung: Wir teilen die Schutzrechte ein in Kernpatente, strategische Sperrpatente, Lizenzkandidaten und Aufgabekandidaten.
  4. Maßnahmen: Aufgabe oder Verkauf nicht benötigter Rechte, Reduzierung von Ländern, Nachanmeldungen für Lücken, Teilanmeldungen auf Wettbewerbsprodukte.
  5. Überwachung: Beobachtung der Anmeldungen von Wettbewerbern, um Einsprüche fristgerecht einlegen zu können.

Kosten im Blick

Jahresgebühren steigen mit der Laufzeit deutlich. Beim deutschen Patent kostet das 20. Jahr allein 2.030 €, bei Validierungen in vielen Staaten vervielfacht sich das. Schon die Aufgabe von Staaten, in denen weder produziert noch verkauft wird, senkt die Kosten oft spürbar. Beim Einheitspatent ist diese Feinsteuerung nicht möglich. Das ist bei der Entscheidung zwischen Einheitspatent und Validierung zu berücksichtigen.

Portfolio und UPC

Für jedes europäische Patent stellt sich die Frage nach dem Opt-out. Wir legen mit Ihnen Kriterien fest und dokumentieren die Entscheidungen, damit sie bei Lizenz- oder Verkaufsverhandlungen nachvollziehbar sind.

Für wen

Mittelständische Unternehmen mit 20 bis mehreren hundert Schutzrechten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Verwertungsauftrag sowie Start-ups vor einer Finanzierungsrunde.

Patentportfolio-Strategie: Werkzeuge im Detail

Nicht jedes Patent muss entweder voll bezahlt oder aufgegeben werden. Beim deutschen Patent halbiert eine Lizenzbereitschaftserklärung nach § 23 PatG die künftigen Jahresgebühren. Im Gegenzug darf jeder das Patent gegen eine angemessene Vergütung nutzen. Beim Einheitspatent sinken die Jahresgebühren nach einer Lizenzbereitschaftserklärung um 15 %. Das eignet sich für Patente, die Sie lizenzieren, aber nicht exklusiv halten wollen.

Solange eine Anmeldung anhängig ist, kann eine Teilanmeldung Ansprüche auf ein Wettbewerbsprodukt zuschneiden, das erst nach der Anmeldung auf den Markt kam. Wird das Stammverfahren erteilt oder zurückgewiesen, ist diese Möglichkeit verloren. Eine Alternative ist die Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus einer deutschen oder europäischen Anmeldung mit Wirkung für Deutschland. Sie ist bis zum Ablauf von zwei Monaten nach dem Ende des Monats möglich, in dem die Patentanmeldung erledigt oder ein Einspruchsverfahren abgeschlossen ist, längstens bis zum Ende des zehnten Jahres nach dem Anmeldetag (§ 5 GebrMG). Mehr zur Planung neuer Anmeldungen finden Sie unter Anmeldestrategie und Länderwahl.

Fristen bei Jahresgebühren und Aufgabe

Wer ein Portfolio verwaltet, muss die Zahlungsfristen kennen. Deutsche Jahresgebühren werden am letzten Tag des Monats fällig, der dem Monat des Anmeldetags entspricht. Ohne Zuschlag kann bis zum Ablauf des zweiten Monats danach gezahlt werden, mit Zuschlag bis zum Ablauf des sechsten Monats (§ 7 PatKostG). Beim EPA gilt für Anmeldungen eine ähnliche Nachfrist von sechs Monaten mit Zuschlag (R. 51 EPÜ). Eine bewusste Aufgabe lässt sich deshalb einfach dadurch umsetzen, dass die Gebühr nicht gezahlt wird. Dann sollte das aber dokumentiert sein, damit niemand die Frist versehentlich als Versäumnis behandelt.

Bei Arbeitnehmererfindungen ist die Aufgabe nicht frei. Will der Arbeitgeber ein Schutzrecht vor Erfüllung des Vergütungsanspruchs fallen lassen, muss er es nach § 16 ArbnErfG zuerst dem Erfinder anbieten. Der Erfinder hat drei Monate Zeit, die Übertragung zu verlangen. Wer das übersieht, riskiert Schadensersatzansprüche. Einzelheiten dazu unter Arbeitnehmererfindungen.

Kennzahlen für die Entscheidung

Für die Einteilung in Kern-, Sperr- und Aufgabepatente helfen wenige, regelmäßig gepflegte Angaben: Umsatz der geschützten Produkte je Land, Restlaufzeit, Stand von Erteilung und Einsprüchen, bekannte Nutzer bei Wettbewerbern und die Gebühren der nächsten fünf Jahre. Diese Daten sind zugleich die Grundlage, wenn das Portfolio in einer Patent-Due-Diligence geprüft wird.

Häufige Fragen

Wie oft sollte man ein Patentportfolio überprüfen?

Eine jährliche Überprüfung ist für die meisten Unternehmen sinnvoll, abgestimmt auf die Fälligkeiten der großen Jahresgebühren. Zusätzlich lohnt ein Blick bei Produktwechseln, vor Finanzierungsrunden und vor einer Transaktion.

Kann ich ein Patent einfach fallen lassen?

Grundsätzlich ja, indem Sie die Jahresgebühr nicht zahlen oder auf das Patent verzichten. Bei Erfindungen von Mitarbeitern müssen Sie das Schutzrecht aber vorher dem Erfinder anbieten, solange der Vergütungsanspruch nicht erfüllt ist.

Was bringt eine Lizenzbereitschaftserklärung?

Beim deutschen Patent halbiert sie die Jahresgebühren, beim Einheitspatent senkt sie sie um 15 %. Dafür darf jeder Interessent das Patent gegen angemessene Vergütung nutzen. Ausschließliche Lizenzen sind dann nicht mehr möglich.

Lohnt sich eine Portfolio-Strategie auch für kleine Patentportfolios?

Ja, denn auch bei wenigen Patenten summieren sich die Gebühren über die Laufzeit und viele Länder. Oft reicht ein kompakter Abgleich von Schutzrechten und Produkten, um Lücken und unnötige Kosten zu erkennen.

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