Eine Abmahnung wegen Patent- oder Gebrauchsmusterverletzung setzt meist eine kurze Frist und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadensersatz. Wer vorschnell unterschreibt, bindet sich unter Umständen über Jahrzehnte. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung oder Klage.
Die ersten 48 Stunden
- Nicht ignorieren und nicht sofort unterschreiben. Fristen sind ernst zu nehmen, lassen sich aber oft verlängern.
- Lieferungen und Unterlagen sichern: Seit wann vertreiben Sie das Produkt, in welchen Stückzahlen, von welchem Lieferanten?
- Lieferanten informieren und Freistellungsansprüche aus dem Liefervertrag prüfen.
- Keine eigenen Stellungnahmen an den Gegner, bevor die Lage geklärt ist. Jede Äußerung kann später als Beweis dienen.
- Schutzschrift erwägen, falls ein Antrag auf einstweilige Verfügung droht.
Was wir prüfen
- Ist der Abmahnende Inhaber oder ausschließlicher Lizenznehmer, und ist das Schutzrecht in Kraft?
- Fällt Ihr Produkt wirklich unter jedes Merkmal des Anspruchs, wörtlich oder äquivalent?
- Ist das Patent oder Gebrauchsmuster rechtsbeständig? Wir recherchieren gezielt nach Vorveröffentlichungen.
- Bestehen Einwände: Erschöpfung, ein Vorbenutzungsrecht, Versuchsprivileg oder ein Lizenzrecht, auch bei standardessentiellen Patenten (FRAND)?
- Sind Auskunfts- und Zahlungsansprüche überhöht?
Mögliche Reaktionen
- Zurückweisung mit Begründung, gegebenenfalls verbunden mit einem Einspruch, einer Nichtigkeitsklage oder einem Löschungsantrag.
- Modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das abdeckt, was wirklich geschuldet ist.
- Umgehungslösung, mit der Sie weiterliefern können.
- Lizenz oder Vergleich, oft wirtschaftlich die beste Lösung.
- Negative Feststellungsklage, um selbst den Gerichtsstand zu wählen.
Unberechtigte Verwarnung
Wer aus einem nicht verletzten oder nicht rechtsbeständigen Schutzrecht abmahnt, kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. Das gilt besonders bei Verwarnungen gegenüber Ihren Abnehmern. Wird Ihr Kunde angeschrieben, sollten Sie schnell reagieren.
Unterlassungserklärung nach einer Patentabmahnung: worauf es ankommt
Die vom Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung ist fast immer weiter gefasst als nötig. Sie verbietet oft nicht nur das konkrete Produkt, sondern alles, was unter den Wortlaut des Anspruchs fällt, und knüpft daran eine feste Vertragsstrafe für jeden Verstoß. Eine solche Erklärung wirkt wie ein Vertrag und gilt unabhängig davon fort, ob das Patent später widerrufen oder für nichtig erklärt wird, wenn sie das nicht ausdrücklich regelt.
Eine modifizierte Erklärung beschränkt sich deshalb auf die konkrete Ausführungsform, endet mit Ablauf oder Wegfall des Schutzrechts und wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben. Statt einer festen Summe kann eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen des Gläubigers vereinbart werden, deren Höhe ein Gericht überprüfen kann. Auskunft und Schadensersatz sind getrennt zu behandeln: Wer Unterlassung zusagt, muss nicht zugleich eine Zahlungspflicht anerkennen.
Abmahnkosten und Schadensersatz bei der Patentabmahnung
Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Abmahnende die Kosten seines Rechtsanwalts und seines Patentanwalts verlangen. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert, der in Patentsachen hoch angesetzt wird. Ist die Abmahnung unberechtigt, schulden Sie keine Kosten.
Schadensersatz setzt Verschulden voraus. Von Herstellern und Importeuren erwartet die Rechtsprechung, dass sie die Schutzrechtslage prüfen, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen. Reine Händler trifft eine geringere Prüfpflicht, nach Erhalt der Abmahnung kennen aber auch sie den Vorwurf. Wer danach unverändert weiterverkauft, erhöht sein Risiko. Deshalb sollten Sie zügig entscheiden, ob Sie den Vertrieb vorläufig aussetzen, eine Umgehungslösung umsetzen oder den Vorwurf mit guten Gründen zurückweisen.
Abmahnung aus einem europäischen Patent: UPC mitdenken
Stützt sich die Abmahnung auf ein europäisches Patent, prüfen wir, ob es dem Einheitlichen Patentgericht per Opt-out entzogen ist. Ist das nicht der Fall, kann eine Klage vor dem UPC Ihre Lieferungen in allen Teilnehmerstaaten betreffen, in denen das Patent gilt. Umgekehrt können Sie dort mit einer Nichtigkeitsklage oder Widerklage das Patent für alle diese Staaten in einem Verfahren angreifen. Die Abläufe beschreibt die Seite zum Einheitlichen Patentgericht. Gegen ein deutsches Patent, das noch angefochten werden kann, steht der Einspruch gegen ein Patent offen, gegen ein Gebrauchsmuster der Löschungsantrag.
Ein Abgleich mit Ihren eigenen Unterlagen hilft oft schon in der ersten Woche: Gab es das Produkt oder eine Vorgängerversion vor dem Anmeldetag des Patents? Dann kommen ein Vorbenutzungsrecht oder ein neuheitsschädlicher Stand der Technik in Betracht.
Häufige Fragen
Was tun bei einer Abmahnung wegen Patentverletzung?
Notieren Sie die Frist, unterschreiben Sie nichts und lassen Sie das Schreiben von einem Fachanwalt oder Patentanwalt prüfen. Sichern Sie Unterlagen zu Produkt, Lieferant und Verkaufszahlen. Danach entscheiden Sie, ob Sie zurückweisen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder verhandeln.
Muss ich die Abmahnkosten bezahlen?
Nur wenn die Abmahnung berechtigt ist, also tatsächlich eine Verletzung eines wirksamen Schutzrechts vorliegt. Dann sind in Patentsachen regelmäßig auch die Kosten des mitwirkenden Patentanwalts erstattungsfähig. Ob die Höhe angemessen ist, hängt vom angesetzten Gegenstandswert ab.
Kann ich die Frist einer Patentabmahnung verlängern lassen?
Eine Fristverlängerung lässt sich oft vereinbaren, besonders wenn technische Prüfungen nötig sind. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bitten Sie früh und schriftlich darum und rechnen Sie damit, dass der Abmahnende ohne Zusage einen Eilantrag stellen kann.
Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Berechtigungsanfrage?
Die Abmahnung verlangt eine Unterlassungserklärung und droht gerichtliche Schritte an. Die Berechtigungsanfrage fragt nur, warum Sie sich zur Benutzung berechtigt halten. Auch auf sie sollten Sie sachlich antworten, denn sie geht häufig einer Abmahnung oder Klage voraus.
Gilt eine Unterlassungserklärung weiter, wenn das Patent widerrufen wird?
Das hängt von der Formulierung ab. Ohne eine Regelung für den Wegfall des Schutzrechts bleibt die vertragliche Bindung zunächst bestehen und muss gegebenenfalls gekündigt werden. Eine sorgfältig formulierte Erklärung endet automatisch mit Ablauf, Widerruf oder Nichtigerklärung des Patents.
Abmahnung prüfen lassen
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