Patentstreitigkeiten entscheiden über Marktanteile. Wir vertreten Patentinhaber, die ihre Rechte durchsetzen, und Unternehmen, denen eine Verletzung vorgeworfen wird, vor deutschen Patentstreitkammern, dem Einheitlichen Patentgericht und im Rechtsbestandsverfahren. Fachanwälte und Patentanwälte arbeiten dabei in einem Team.
Alle Themen der Patentverletzung
Patent durchsetzen
Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Rückruf.
Abmahnung erhalten
Fristen wahren, Vorwurf prüfen, richtig reagieren.
Einstweilige Verfügung
Eilrechtsschutz auf Messen, Schutzschrift zur Abwehr.
Besichtigung
Beweise sichern bei Verfahren, Anlagen und Software.
Schutzbereich & Äquivalenz
Wortsinn, Abwandlungen, mittelbare Verletzung durch Zulieferer.
Schadensersatz
Lizenzanalogie, Verletzergewinn, Auskunft, Verjährung.
SEP und FRAND
Standardessentielle Patente durchsetzen oder lizenzieren.
Vindikation
Wenn ein anderer Ihre Erfindung angemeldet hat.
Gebrauchsmusterverletzung
Besonderheiten bei Schutzrechten ohne Sachprüfung.
Grenzüberschreitend
Mehrere Länder, ein Verfahren: UPC und Long-Arm.
Grenzbeschlagnahme
Plagiate und Importe beim Zoll stoppen.
Verfahrensablauf
Vom Klageentwurf bis zur Vollstreckung.
Gegenangriff Nichtigkeit
Das Klagepatent zu Fall bringen.
Mediation & Schiedsverfahren
Vertraulich und schnell: PMAC, DIS, WIPO.
Kosten & Prozessrisiko
Streitwert, Erstattung, Obergrenzen am UPC.
Einheitliches Patentgericht
Verletzungsklagen mit Wirkung in 18 Staaten.
Zwei Perspektiven, ein Team
Für Patentinhaber
- Verletzungsanalyse mit Merkmalsgliederung und Testkäufen
- Abmahnung, Berechtigungsanfrage oder direkte Klage
- Einstweilige Verfügung, auch auf Messen
- Besichtigung bei verdeckten Verletzungen
- Schadensersatz und Rückruf durchsetzen
- Grenzbeschlagnahme beim Zoll
Für Beklagte und Abgemahnte
- Schnelle Prüfung von Abmahnung und Klage
- Schutzschrift gegen Eilanträge
- Gegenangriff mit Einspruch oder Nichtigkeitsklage
- Umgehungslösungen und Freedom-to-Operate
- Einwände wie Vorbenutzung, Erschöpfung, FRAND
- Lizenz- oder Vergleichsverhandlungen
Wo verhandelt wird
In Deutschland sind Patentstreitsachen bei wenigen spezialisierten Landgerichten konzentriert, die meisten Verfahren laufen in Düsseldorf, München und Mannheim. Für Niedersachsen ist das Landgericht Braunschweig zuständig. Für europäische Patente ohne Opt-out und für Einheitspatente steht zusätzlich das Einheitliche Patentgericht mit Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München zur Verfügung.
| Deutsche Landgerichte | Einheitliches Patentgericht | |
|---|---|---|
| Rechtsbestand | Getrennt beim Bundespatentgericht | Im selben Verfahren (Widerklage) |
| Dauer erste Instanz | meist 12 bis 18 Monate | Ziel etwa 12 bis 14 Monate |
| Reichweite | Deutschland | bis zu 18 Staaten |
| Sprache | Deutsch | überwiegend Englisch |
| Kostenerstattung | gesetzliche Gebühren | nach Streitwert gedeckelt |
Patentverletzung erkennen: die ersten Schritte
Ob eine Patentverletzung vorliegt, entscheidet der Wortlaut der Patentansprüche, ausgelegt anhand von Beschreibung und Zeichnungen (§ 14 PatG, Art. 69 EPÜ). Werbeaussagen, Produktnamen oder eine ähnliche Optik sagen darüber wenig. Wir zerlegen den Hauptanspruch deshalb in einzelne Merkmale und prüfen für jedes, ob es im angegriffenen Produkt oder Verfahren verwirklicht ist. Fehlt ein Merkmal wörtlich, bleibt nur eine Verletzung mit gleichwertigen Mitteln. Deren Grenzen erläutern wir auf der Seite zu Schutzbereich, Äquivalenz und mittelbarer Verletzung.
Als Patentinhaber sollten Sie Beweise sichern, bevor der Gegner gewarnt ist: einen dokumentierten Testkauf, Prospekte, Messefotos, Angaben zu Lieferanten und Abnehmern. Zugleich gehört der eigene Rechtsbestand auf den Prüfstand, denn fast jede Verletzungsklage wird mit einem Angriff auf das Patent beantwortet.
Wird Ihnen eine Verletzung vorgeworfen, zählt zuerst die Frist. Die Antwortfrist einer Abmahnung und die Fristen im Prozess sind kurz. Parallel lohnt der Blick auf den Stand der Technik. Ein Patent, das sich mit einer älteren Veröffentlichung angreifen lässt, verschiebt die Verhandlungsposition, gegen deutsche Patente etwa mit einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht.
Patentstreit vor dem Landgericht oder dem Einheitlichen Patentgericht?
Für ein deutsches Patent sind allein die nationalen Gerichte zuständig. Bei einem europäischen Patent mit Wirkung für Deutschland kann der Kläger während der Übergangszeit, die zunächst bis Mitte 2030 läuft, zwischen Landgericht und UPC wählen, sofern kein Opt-out aus dem UPC erklärt ist. Für Einheitspatente ist ausschließlich das UPC zuständig.
Die Entscheidung hängt vor allem von vier Punkten ab. Die Reichweite: Ein UPC-Urteil wirkt in allen Teilnehmerstaaten, in denen das Patent gilt, ein deutsches Urteil nur in Deutschland. Das Risiko: Vor dem UPC kann der Beklagte per Widerklage die Nichtigerklärung des Patents für alle diese Staaten zugleich erreichen. Das Tempo: Vor deutschen Landgerichten ergeht das Verletzungsurteil wegen des Trennungsprinzips oft, bevor das Bundespatentgericht über den Rechtsbestand entschieden hat. Die Verfahrensweise: Das UPC verlangt, dass Angriffs- und Verteidigungsmittel früh und vollständig vorgetragen werden.
Besteht neben dem Patent ein Gebrauchsmuster, kann es als zweites Schutzrecht in denselben Streit eingebracht werden. Welche Kombination sinnvoll ist und welche Kosten jeweils entstehen, besprechen wir anhand Ihrer Ziele. Einen Überblick gibt die Seite zu Kosten und Prozessrisiko im Patentstreit.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Patentverletzung vor?
Eine Patentverletzung liegt vor, wenn jemand ohne Zustimmung des Inhabers ein Erzeugnis herstellt, anbietet, in Verkehr bringt, gebraucht, einführt oder besitzt, das alle Merkmale eines Patentanspruchs verwirklicht, oder ein geschütztes Verfahren anwendet (§ 9 PatG). Auch eine äquivalente Abwandlung kann genügen. Handlungen im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken und Versuche, die sich auf den Gegenstand der Erfindung beziehen, sind nach § 11 PatG ausgenommen.
Was kann ich tun, wenn ein Wettbewerber mein Patent verletzt?
Sie können Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz, Rückruf und Vernichtung verlangen. Ob Sie zuerst abmahnen, eine einstweilige Verfügung beantragen oder direkt klagen, hängt von Beweislage, Rechtsbestand und Eilbedürftigkeit ab. Für den Eilrechtsschutz müssen Sie nach Kenntnis der Verletzung zügig handeln.
Wie lange dauert ein Patentverletzungsprozess?
Vor den spezialisierten deutschen Landgerichten dauert die erste Instanz meist 12 bis 18 Monate, das UPC strebt etwa 12 bis 14 Monate an. Eine Berufung verlängert das Verfahren. Eine einstweilige Verfügung kann dagegen binnen Tagen oder weniger Wochen ergehen.
Welches Gericht ist für eine Patentverletzung zuständig?
In Deutschland entscheiden ausschließlich die Landgerichte mit Patentstreitkammern, die die Länder nach § 143 PatG bestimmt haben. Für europäische Patente ohne Opt-out und für Einheitspatente kommt das Einheitliche Patentgericht hinzu. Welches Gericht örtlich in Betracht kommt, richtet sich unter anderem danach, wo die Verletzungshandlung begangen wird.
Kann ich mich wehren, wenn das Patent gar nicht neu war?
Ja. Gegen ein deutsches Patent oder den deutschen Teil eines europäischen Patents richtet sich nach Ablauf der Einspruchsfrist die Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht, vorher der Einspruch beim DPMA oder EPA. Vor dem UPC wird die Nichtigkeit meist per Widerklage im Verletzungsverfahren geltend gemacht. Ein deutsches Verletzungsgericht setzt den Prozess aber nur aus, wenn die Vernichtung des Patents hinreichend wahrscheinlich ist.
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