Recherchen sind der günstigste Teil jeder Patentstrategie, gemessen an den Kosten eines verlorenen Prozesses oder einer wertlosen Anmeldung. Je nach Ziel unterscheiden wir vier Arten.
Neuheits- und Patentierbarkeitsrecherche
Vor einer Anmeldung klärt sie, ob die Erfindung neu ist und wie weit der Schutz reichen kann. Sie spart Anmeldekosten für Aussichtsloses und liefert Material für eine präzise Abgrenzung in den Ansprüchen.
Freedom-to-Operate (Verletzungsrecherche)
Bevor ein Produkt auf den Markt kommt, prüfen wir, ob es fremde Patente oder Gebrauchsmuster in den Zielländern verletzt. Ergebnis ist eine Bewertung der relevanten Schutzrechte mit Empfehlungen: Umgehungslösung, Lizenz, Angriff auf den Rechtsbestand oder unbedenkliche Markteinführung. Eine dokumentierte FTO-Analyse kann im Streitfall auch das Verschulden und damit die Schadenshöhe beeinflussen.
Rechtsbestandsrecherche
Wer abgemahnt wird, braucht schnell Material gegen das Schutzrecht des Gegners. Die Recherche richtet sich gezielt auf Vorveröffentlichungen, die einen Einspruch, eine Nichtigkeitsklage oder eine Gebrauchsmusterlöschung tragen.
Überwachung
Wir beobachten die Anmeldungen bestimmter Wettbewerber oder Technologiefelder und berichten in festen Abständen. So erkennen Sie Einspruchsmöglichkeiten rechtzeitig, also innerhalb der Neunmonatsfrist.
Quellen
Wir nutzen unter anderem DEPATISnet und DPMAregister des DPMA, Espacenet und das Europäische Patentregister des EPA, PATENTSCOPE der WIPO sowie kommerzielle Datenbanken und die Nicht-Patentliteratur. Eigene Vorrecherchen in diesen Datenbanken sind kostenlos und für einen ersten Eindruck nützlich. Die rechtliche Bewertung der Treffer, insbesondere die Auslegung von Ansprüchen, ersetzen sie nicht.
Ablauf einer Freedom-to-Operate-Analyse
Ausgangspunkt ist eine genaue Beschreibung des Produkts oder Verfahrens, am besten mit Zeichnungen, Datenblättern und Angaben zu den geplanten Märkten. Daraus leiten wir die Merkmale ab, nach denen gesucht wird, und legen Zeitraum, Länder und Klassifikationen fest. Gesucht wird nach Schutzrechten, die in den Zielländern in Kraft sind oder noch erteilt werden können.
Die Treffer werden zunächst grob gesichtet. Für die verbleibenden Dokumente prüfen wir den Rechtsstand im Register, also ob Jahresgebühren gezahlt sind, ob ein Einspruch läuft und ob Teilanmeldungen anhängig sind. Erst dann folgt die eigentliche Arbeit: Die Ansprüche werden ausgelegt, in Merkmale gegliedert und mit dem Produkt verglichen. Dabei ist auch eine Verletzung mit äquivalenten Mitteln zu bedenken, siehe Schutzbereich und Äquivalenz.
Bei kritischen Treffern prüfen wir zusätzlich den Rechtsbestand. Ein Patent, das sich mit älterem Stand der Technik angreifen lässt, kann mit Einspruch oder Nichtigkeitsklage beseitigt oder zumindest eingeschränkt werden.
Grenzen der Patentrecherche und FTO
Keine Recherche bietet vollständige Sicherheit. Patentanmeldungen werden erst 18 Monate nach dem Prioritätstag veröffentlicht; was in diesem Zeitraum eingereicht wurde, ist unsichtbar. Bei anhängigen Anmeldungen können sich die Ansprüche bis zur Erteilung noch ändern, und eine europäische Teilanmeldung kann gezielt auf ein Produkt zugeschnitten werden, das erst später auf den Markt kommt. Gebrauchsmuster werden ohne Prüfung eingetragen und stehen damit im Register, unabhängig davon, ob sie schutzfähig sind. Ergänzende Schutzzertifikate verlängern im Arzneimittelbereich die Laufzeit über das Patentende hinaus.
Ein FTO-Ergebnis ist deshalb eine Momentaufnahme. Wer ein Produkt über Jahre weiterentwickelt, sollte die Analyse bei wesentlichen Änderungen und neuen Märkten aktualisieren und relevante Anmeldungen überwachen.
Abgelaufene Patente und Stand der Technik als Absicherung
Wer sich eng an einem abgelaufenen Patent oder einer älteren Veröffentlichung orientiert, hat gute Argumente. Ein jüngeres Patent, das genau diese Ausführung wortsinngemäß erfasst, ist insoweit nicht neu und kann angegriffen werden; vor deutschen Gerichten muss das bei Patenten allerdings in einem gesonderten Verfahren geschehen. Liegt eine Ausführung nur im Äquivalenzbereich eines Patents, kann sich der Beklagte darauf berufen, dass sie mit Rücksicht auf den Stand der Technik nicht patentfähig wäre (sogenannter Formstein-Einwand). Eine gezielte Recherche nach solchem Stand der Technik ist eine kostengünstige Absicherung, gerade wenn eine Umgehungslösung entwickelt wird.
Häufige Fragen
Was ist eine Freedom-to-Operate-Analyse?
Sie prüft, ob ein Produkt oder Verfahren in bestimmten Ländern fremde Patente oder Gebrauchsmuster verletzt. Anders als die Neuheitsrecherche betrachtet sie nur Schutzrechte, die in Kraft sind oder noch erteilt werden können, und richtet sich nach deren Ansprüchen. Ergebnis ist eine rechtliche Einschätzung, keine bloße Trefferliste.
Was kostet eine Patentrecherche?
Die Kosten hängen von der Technik, der Zahl der Länder und der Menge relevanter Treffer ab. Eine amtliche Recherche zur eigenen deutschen Patentanmeldung kostet beim DPMA 300 €, zu einem Gebrauchsmuster 250 €. Eine FTO-Analyse ist aufwendiger, weil sie die Auslegung fremder Ansprüche erfordert.
Kann ich selbst kostenlos nach Patenten suchen?
Ja, etwa in DEPATISnet, Espacenet oder PATENTSCOPE. Für eine erste Orientierung reicht das oft. Ob ein Treffer Ihr Produkt tatsächlich erfasst, hängt aber von der Auslegung der Ansprüche ab, und die Suche erfasst nur bereits veröffentlichte Anmeldungen.
Was tun, wenn die FTO-Analyse ein blockierendes Patent findet?
Typische Wege sind eine Umgehungslösung, eine Lizenz, ein Angriff auf den Rechtsbestand oder die Wahl anderer Märkte. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Laufzeit, Rechtsbestand und Verhandlungsposition ab. Wer bereits abgemahnt wurde, findet Hinweise unter Abmahnung erhalten.
Recherche beauftragen
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten vorab eine Einschätzung zu Vorgehen, Fristen und Kosten. Telefon 0511 357356-0 oder per Anfrageformular.