Eine Patentanmeldung ist eine Investition, die über Jahre Kosten verursacht. Die Strategie entscheidet, ob sie sich auszahlt: wo Sie Schutz brauchen, wie breit er sein muss und wann Sie welche Kosten auslösen.
Das Prioritätsjahr nutzen
Nach der Erstanmeldung haben Sie zwölf Monate Zeit, um Nachanmeldungen in anderen Staaten oder beim EPA einzureichen. Diese erhalten den Zeitrang der Erstanmeldung (Pariser Verbandsübereinkunft). In dieser Zeit lassen sich Recherchenergebnisse auswerten, Markttests durchführen und Investoren ansprechen. Innerhalb Deutschlands kann eine Nachanmeldung mit verbesserten Ausführungen die innere Priorität der ersten Anmeldung beanspruchen.
Typische Anmeldewege
| Situation | Bewährter Weg |
|---|---|
| Produkt für den deutschen Markt, kleines Budget | DE-Patent, Recherche beantragen, ggf. Gebrauchsmuster abzweigen |
| Absatz in mehreren europäischen Ländern | DE-Erstanmeldung, nach 12 Monaten EP-Anmeldung, nach Erteilung Einheitspatent plus Validierungen |
| Weltweite Märkte, Entscheidung noch offen | DE- oder EP-Erstanmeldung, nach 12 Monaten PCT, nach 30/31 Monaten Länderauswahl |
| Schnelle Durchsetzung nötig | Gebrauchsmuster parallel zur Patentanmeldung |
Kriterien für die Länderwahl
- Wo produzieren Sie, wo produzieren Ihre Wettbewerber?
- Wo werden relevante Umsätze erzielt?
- Wo wird importiert oder umgeschlagen, etwa in Häfen wie Hamburg, Rotterdam oder Antwerpen?
- Wie gut lassen sich Patente in dem Staat durchsetzen?
- Welche Übersetzungs- und Jahresgebühren entstehen über die Laufzeit?
Teilanmeldungen und Portfolios
Eine europäische Teilanmeldung hält das Verfahren offen, solange die Stammanmeldung anhängig ist. So lassen sich Ansprüche gezielt auf Produkte von Wettbewerbern zuschneiden, die erst nach der Anmeldung auf den Markt kommen. Für größere Bestände prüfen wir in regelmäßigen Abständen, welche Patente noch gebraucht werden, siehe Portfolio-Strategie.
Geheimhaltung und Erfinderrecht klären
Vor der Anmeldung muss feststehen, wem die Erfindung gehört. Bei Arbeitnehmern ist die Inanspruchnahme nach dem Arbeitnehmererfindergesetz zu dokumentieren, bei Kooperationen die Rechtslage aus dem F&E-Vertrag.
Anmeldestrategie im Zeitverlauf: wann welche Kosten anfallen
Eine gute Strategie verteilt die Kosten so, dass teure Schritte erst fallen, wenn Sie mehr wissen. Bei einer deutschen Erstanmeldung ist der Rechercheantrag die günstigste Informationsquelle: Liegt der Recherchebericht vor Ablauf des Prioritätsjahres vor, entscheiden Sie über Auslandsanmeldungen auf Grundlage des ermittelten Stands der Technik. Den Prüfungsantrag können Sie nach § 44 Abs. 2 PatG bis zu sieben Jahre nach der Anmeldung stellen. Das verschiebt Kosten, lässt aber auch Wettbewerber länger im Unklaren und kann von jedem Dritten ausgelöst werden.
Achtzehn Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag wird die Anmeldung veröffentlicht, in Deutschland wie beim EPA (Art. 93 EPÜ). Ab dann ist Ihre Erfindung vollwertiger Stand der Technik gegenüber jeder späteren Anmeldung, auch Ihrer eigenen. Weiterentwicklungen sollten Sie deshalb vor diesem Zeitpunkt anmelden.
Beim europäischen Weg fallen Recherche- und Anmeldegebühren sofort an, die Prüfungsgebühr erst bis sechs Monate nach Veröffentlichung des Recherchenberichts. Wer über die internationale Patentanmeldung (PCT) geht, verschiebt die nationalen und regionalen Kosten auf 30 bzw. 31 Monate ab Priorität.
Häufige Fehler bei der Anmeldestrategie
Der folgenreichste Fehler ist eine Veröffentlichung vor der Anmeldung, etwa ein Messeauftritt, ein Fachartikel oder ein zu ausführliches Investoren-Pitchdeck ohne Geheimhaltungsvereinbarung. Für Patente gibt es grundsätzlich keine Schonfrist; Einzelheiten unter Vorveröffentlichung und Neuheitsschonfrist.
Bei der inneren Priorität wird häufig übersehen, dass die frühere deutsche Patentanmeldung mit der Prioritätserklärung als zurückgenommen gilt (§ 40 Abs. 5 PatG). Für ein früheres Gebrauchsmuster gilt das nicht. Außerdem erhalten nur Merkmale, die in der ersten Anmeldung deutlich offenbart sind, deren Zeitrang (§ 40 Abs. 3 PatG). Neu hinzugefügte Ausführungsformen haben den späteren Tag.
Wird das Prioritätsjahr versäumt, ist eine Wiedereinsetzung beim EPA nur innerhalb von zwei Monaten nach Fristablauf und nur bei Beachtung aller gebotenen Sorgfalt möglich (Art. 122, R. 136 Abs. 1 EPÜ). Darauf sollten Sie keine Planung aufbauen. Die Fristen im Überblick finden Sie unter Fristen im Patentrecht.
Einheitspatent oder klassische Validierung
Nach der Erteilung eines europäischen Patents ist innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung der Erteilung zu entscheiden, ob Sie einheitliche Wirkung beantragen. Das Einheitspatent deckt mit einer Jahresgebühr alle zum Zeitpunkt der Eintragung teilnehmenden EU-Staaten ab, kann aber vor dem Einheitlichen Patentgericht in einer einzigen Nichtigkeitsklage für alle diese Staaten fallen. Unter anderem für Spanien, Polen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich oder die Türkei sind weiterhin nationale Validierungen nötig. Wer nur in zwei oder drei Kernmärkten Schutz braucht, fährt mit klassischen Validierungen oft günstiger. Mehr dazu unter Einheitspatent.
Häufige Fragen
In welchen Ländern sollte ich mein Patent anmelden?
Dort, wo Sie oder Ihre Wettbewerber herstellen, verkaufen oder wo Ware importiert wird. Ein Patent in einem Produktionsland kann ausreichen, um Lieferketten zu treffen. Länder ohne relevanten Markt oder ohne wirksame Durchsetzung verursachen meist nur Kosten.
Wie lange habe ich nach der deutschen Anmeldung Zeit für eine Auslandsanmeldung?
Zwölf Monate ab dem Anmeldetag der Erstanmeldung, um die Priorität zu beanspruchen. Mit einer PCT-Anmeldung innerhalb dieser Frist verschieben Sie die Länderauswahl auf 30 Monate, für das EPA auf 31 Monate ab Priorität.
Wann wird meine Patentanmeldung veröffentlicht?
In der Regel 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag. Bis dahin ist der Inhalt nicht öffentlich. Danach kann jeder Ihre Unterlagen einsehen, auch Ihre Wettbewerber.
Ist eine Anmeldestrategie auch für ein kleines Unternehmen nötig?
Gerade bei kleinem Budget. Eine deutsche Erstanmeldung mit Rechercheantrag kostet bei elektronischer Einreichung an Amtsgebühren 340 € und verschafft zwölf Monate Bedenkzeit. Teure Auslandsschritte folgen erst, wenn Recherche und Markt dafür sprechen.
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