In einem Patentpool bündeln mehrere Inhaber ihre Patente und lizenzieren sie gemeinsam. Pools sind verbreitet bei technischen Standards. Weil Wettbewerber zusammenarbeiten, verlangt das Kartellrecht eine bestimmte Gestaltung.
Was wir gegenüber der früheren Fassung korrigiert haben
- Kartellrechtlicher Rahmen: Nach den Leitlinien der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen ist ein Pool in der Regel unbedenklich, wenn
- nur technisch essenzielle und sich ergänzende Patente aufgenommen werden, geprüft durch einen unabhängigen Sachverständigen,
- die Teilnahme offen ist,
- Lizenzen an Dritte zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen erteilt werden und
- jeder Inhaber seine Patente weiterhin einzeln lizenzieren darf.
- Gestrichen:
- die Pflicht zur Weiterentwicklung,
- die ausschließliche Einbringung aller Verbesserungen,
- widerrufliche Nutzungsrechte und das Zustimmungserfordernis aller Parteien für jede Drittlizenz.
Diese Regelungen waren kartellrechtlich bedenklich oder nicht praktikabel.
- Vertragsstrafe: Die Strafe „pro Verstoß“ für Geheimhaltung und Nutzungsvorgaben ist durch Unterlassungs- und Schadensersatzregeln ersetzt.
Muster ohne Gewähr. Dieses Vertragsmuster dient der Orientierung. Es muss an den Einzelfall angepasst werden und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Klammern [ ] markieren auszufüllende oder zu wählende Angaben.
Vertragsmuster
Zwischen den in Anlage 1 aufgeführten Patentinhabern („Poolmitglieder“) und [Name] als Poolverwalter:
§ 1 Zweck
Die Poolmitglieder bündeln ihre für [Standard / Technologie] essenziellen Patente, um Lizenzen aus einer Hand anzubieten.
§ 2 Aufnahme von Patenten
- In den Pool werden nur Patente aufgenommen, die ein unabhängiger technischer Sachverständiger als essenziell für [Standard] bewertet hat. Die Bewertung wird regelmäßig überprüft.
- Jeder Inhaber eines essenziellen Patents kann dem Pool zu den Bedingungen dieses Vertrags beitreten.
§ 3 Lizenzierung
- Die Poolmitglieder ermächtigen den Poolverwalter, an den Poolpatenten einfache Lizenzen an jeden Interessenten zu den in Anlage 2 festgelegten Standardbedingungen zu erteilen. Diese sind fair, angemessen und nichtdiskriminierend.
- Poolmitglieder erhalten als Lizenznehmer dieselben Bedingungen wie Dritte.
- Jedes Poolmitglied bleibt berechtigt, seine Patente außerhalb des Pools einzeln zu lizenzieren.
- Lizenznehmer werden nicht verpflichtet, Verbesserungen ausschließlich an den Pool zurückzulizenzieren. Eine einfache Rücklizenz an eigenen essenziellen Patenten zu Poolbedingungen kann verlangt werden.
§ 4 Verteilung
Der Poolverwalter zieht die Lizenzgebühren ein und verteilt sie nach Abzug seiner Vergütung von [Prozentsatz] % nach dem Schlüssel in Anlage 3, der sich an der Zahl der essenziellen Patente je Land orientiert.
§ 5 Informationsaustausch
Poolmitglieder erhalten nur aggregierte Informationen über Lizenznehmer und Umsätze. Wettbewerblich sensible Daten einzelner Lizenznehmer werden nur dem Poolverwalter offengelegt (Clean Team).
§ 6 Aufrechterhaltung und Durchsetzung
Jedes Poolmitglied hält seine Patente auf eigene Kosten aufrecht und entscheidet selbst über deren Durchsetzung. Eine Gewähr für den Rechtsbestand übernimmt kein Poolmitglied. Wird ein Patent vernichtet oder als nicht essenziell bewertet, scheidet es aus dem Pool aus.
§ 7 Haftung
Die Poolmitglieder haften untereinander für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Laufzeit und Austritt
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jedes Poolmitglied kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines Kalenderjahres austreten. Bereits erteilte Lizenzen an seinen Patenten bleiben für ihre Laufzeit bestehen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Patentstreitsachen ist das Landgericht mit Patentstreitkammer [zuständiges Gericht] zuständig, im Übrigen [Ort]. Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Anlagen: 1 Poolmitglieder und Patente · 2 Standardlizenzbedingungen · 3 Verteilungsschlüssel
[Ort, Datum, Unterschriften]
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