Start   technische Gebiete   Patentanmeldung   Designschutz   Markenschutz   IP   Impressum   Datenschutz   AGB
Die Patentrechtler

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  München  Stuttgart  Wien
 

Schutzrecht anmelden · Patentrecht · Patentgesetz · Gebrauchsmuster · Know-How-Recht · Lizenzrecht · ArbeitnehmerErfG ·

Patentrecht Patentschutz Patentanmeldung Anwalt Patent Gebrauchsmusteranmeldung Gebrauchsmusterschutz Geschmacksmusteranmeldung Designschutz Stand der Technik patentiert Rechtsanwalt patent anmelden dpma einreichen europäisches Patent Anwalt Patentamt Patentverfahren Einspruch Löschung Nichtigkeit Patent Patentverletzung Fachanwalt  PCT-Anmeldung EP Patentanwalt  European Trademark Attorney European Design Attorney  Priorität provisorische Patentanmeldung Patentanwaltskanzlei

 

...Patentrechtler ...Patentrecht

Patentrechtler 
Patentkanzlei 
technische Gebiete 
Mandant 
AGB 
Anwälte 
Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M. 
Julia Ziegeler 
Anna Umberg LL.M. M.A. 
Dipl.-Phys. Andree Eckhard 
Katharina Gitmann-Kopilevich 
Karoline Behrend 
Dr. Johanna K. Müller-Kühne 
Andreas Friedlein 
Stefan Karfusehr 
Jonas A. Herbst 
Patentleistungen 
Patentkosten 
Patentrecht 
Patente 
Gebrauchsmuster 
Know-How 
Anmeldung 
Amtsgebühren 
Lizenzrecht 
Patentverletzung 
Produktpiraterie 
Patentmaterialien 
Entscheidungen 
Softwarepatent1 
Softwarepatent2 
Lizenzvertrag 
Patentverletzungsklage 
Gesetze 
Patentgesetz 
ArbeitnehmerErfG 
Publikationen 
Humangenetik 
Patentrecherche 
Patentkontakt 
Anfrage 
Vollmacht 
Impressum 
Datenschutz 
Standorte 
Berlin 
Bielefeld 
Bremen 
Düsseldorf 
Frankfurt 
Hamburg 
Hannover 
München 
Stuttgart 
Wien 
Patentlinks 
Vereinigungen 
Patentämter 
Recherchen 
Klassifikation 
Behörden 
Gericht 
Urteilsdaten 
Universitäten 
Domain 
Sonstiges 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
info@diepatentrechtler.de

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
info@diepatentrechtler.de

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
info@diepatentrechtler.de

 

horak. 
Patentanwälte Wien
 

Trauttmansdorffgasse 8
1130 Wien
Österreich

Fon +43.1.876 15 17
Fax +49.511.35 73 56-29
info@diepatentrechtler.de

 

Patentrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Was sind gewerbliche Schutzrechte?

“Gewerbliche Schutzrechte” sind Patente, Gebrauchsmuster (sog. “kleines Patent”), Geschmacksmuster (Designs), Halbleitertopographien, Pflanzensorten und Marken. Die einzelnen gewerblichen Schutzrechte werden in jeweiligen Sonderschutzgesetzen geregelt. Dort sind Entstehung, Schutzumfang, - dauer und -folgen festgelegt.

Werden Schutzrechtsstrategien benötigt?

Bisher werden viele Schutzrechte ohne eine Gesamtzielvorstellung getätigt. Eine umfassende Strategie existiert mithin häufig nicht. So befürchten Unternehmen und Erfinder im Zusammenhang mit derartigen Strategieüberlegungen eine Bindung von Ressourcen oder den Anstieg sonstiger Kosten ohne spürbaren Nutzen Tatsächlich ist jedoch eine frühzeitige Strategie, möglichst vor Anmeldung oder anstehender Aufrechterhaltung eines Schutzrechtes, der Garant für den Erfolg des Managements der Schutzrecht – nicht zuletzt die Kostenplanung im Verhältnis zum Nutzen kann so analysiert werden.

Hat bspw. ein mittelständisches Unternehmen erstmals eine technische Erfindung getätigt, hält diese noch geheim und stellt sich vor die Frage, ob diese Erfindung als Patent angemeldet werden soll, muss in die Strategie mit einbeziehen, dass Patente veröffentlicht werden und so einem breiten Publikum einschliesslich der Wettbewerber zugänglich gemacht werden. Hinzu sind Anmelde- und Aufrechterhaltungskosten zu setzen. Gegenüberzustellen wäre beispielsweise die Alternative, dass die Erfindung auch weiterhin geheim gehalten wird und als Know-how Verwertung findet.

So könnte daran gedacht werden, für das Endprodukt aus diesem Know-how eine eigene Marke anzumelden und einzutragen, damit sich das Produkt eindeutig von Konkurrenzprodukten begrifflich abhebt. Welche dieser beispielhaften Varianten im konkreten Fall günstiger ist, lässt sich pauschal ebensowenig vorhersagen, wie die auf den Einzelfall anzupassende Strategie. Im Rahmen der Strategie spielen zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle: Die Anmeldung oder Nichtanmeldung von Schutzrechten, deren Management sowie Informationen über Schutzrechte und Konkurrenten und Auslandsaktivitäten in bestimmten Märkten sind jeweils Fragen, die in entsprechende Strategien einzubeziehen wären. Eine Schutzrechtsstrategie verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten, sondern dient der Steigerung des Nutzens und damit der Effizienz eines Portfolios.

Wie erfolgt das Management von Schutzrechten?

Nahezu jedes Unternehmen ist bereits Inhaber von wenigstens einem Schutzrecht (Firmenname, geschäftliche Bezeichnung) und zumeist einem gewissen Bündel von weiteren potentiellen Rechten (Firmenlogo, Werbematerialien, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sonstigen kulturellen oder technischen Lösungsansätzen).

Das Management der Schutzrechte umfasst die Erfassung sämtlicher Rechte oder potentieller Rechte, die Klärung der Inhaberschaften (Unternehmen/ Inhaber des Unternehmens/ Arbeitnehmer/ freie Mitarbeiter/ Auftraggeber/ Auftragnehmer), in zeitlicher Hinsicht die Erfassung der (möglichen) Schutzdauer, die Erfassung der räumlichen Ausdehnung des Schutzes (typischerweise Deutschland, deutschsprachiger Raum, Europa), Benutzungsfragen, Verwertungsmöglichkeiten (Eigenherstellung/ Eigenvertrieb/ Lizenzvergabe – nicht ausschliesslich/ ausschliesslich) und viele weitere Teilaspekte.

Als erster Schritt ist also die Erfassung sämtlicher vorhandenen Rechte und deren Prüfung unter vorstehenden Prämissen erforderlich. In einem zweiten Schritt sollte die Frage geklärt werden, ob bestehende Rechte im aktuellen Umfang einerseits überhaupt benötigt oder andererseits durch flankierende Massnahmen umfassender abgesichert werden sollen.

Eine weitere Frage des Managements betrifft die Verwaltung der Schutzrechte. Professionelle Verwaltungsfirmen, Patentanwälte und Rechtsanwälte haben den Vorteil für den Inhaber, dass die Aufrechterhaltung und Überwachung der Schutzrechte nicht bereits an Fristversäumnissen oder verspäteten Zahlungen etwaiger Verlängerungsgebühren scheitert. Andererseits bedürfen einige Schutzrechte nahezu keines laufenden Verwaltungsaufwandes, sodass sich dann eine professionelle Verwaltung im Lichte der Kosten nicht sinnvoll gestalten lässt und statt dessen die Eigenverwaltung so professionalisiert werden kann, dass geeignete Mitarbeiter geschult werden.

Ein zentraler Aspekt der Frage der tatsächlich benötigten Schutzrechte eines Unternehmens oder einer Individualperson stellen die Kosten dar. Für mittelständische Unternehmen oder Einzelpersonen ist es in der Regel nicht sinnvoll, eine Vielzahl brachliegender Schutzrechte zu halten. In Ausnahmefällen kann gleichwohl die Anmeldung eines bestimmten Schutzrechtes im Bewusstsein der Nichtverwertung sinnvoll sein, nämlich dann, wenn hiermit einem Konkurrenten zuvor gekommen werden soll oder “aggressive” Marktteilnehmer gebremst werden sollen. Schutzrechte, die keiner amtlichen Anmeldung und Eintragung unterliegen, wie Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und Know-how produzieren weitaus geringere Kosten. Demgegenüber sind bei anmeldepflichtigen Schutzrechten neben Recherchenkosten stets Anmeldegebühren sowie teils Prüfungsgebühren nebst entsprechenden Anwaltsgebühren die Regel. Müssen darüber hinaus Korrespondenzanwaltskosten, etwa für Auslandsanmeldungen einbezogen werden, so muss diese Kostenseite möglichst frühzeitig in die Frage des “Ob” der Anmeldung einbezogen werden. Hinzu kommen Folgekosten.

Einfache Anmeldungen eines durchschnittlichen Patents ohne Besonderheiten verursachen Anwalts- und Patentamtsgebühren von ca. € 2000, mittlere Angelegenheiten liegen schnell bei € 3000 und Patentanmeldungen mit schwierigen Sachverhalten können durchaus einen Kostenbetrag von € 5000 überschreiten. All dies gilt für ein deutsches Patent. Internationale oder europäische Patente lösen ein vielfaches dieser Kosten aus.

Demgegenüber kann ein Gebrauchsmuster als sog. “kleines Patent” in Deutschland bei einfachen Sachverhalten bereits bei Kosten in der Grössenordnung von etwa € 600 in Deutschland eingetragen sein (aber: das Gebrauchsmuster ist ein “ungeprüftes” Schutzrecht, das Patentamt prüft also nicht die Voraussetzungen, sondern lediglich die Formalien der Anmeldung).

Wie entstehen Schutzrechte?

Schutzrechte entstehen überwiegend durch Anmeldung und Eintragung bei einem Patent und Markenamt. Für Urheberrechte, Leistungsschutzrechte (UWG oder UrhG) oder Know-how existiert eine “Eintragungsvoraussetzung” nicht, diese Rechte entstehen mit der Schaffung des Werkes.

Wem gehören die Schutzrechte ?

Im Normalfall gehören die Schutzrechte dem Erfinder. Allerdings bestehen Besonderheiten zugunsten Arbeitgebern/ Dienstherren sowohl durch das Arbeitnehmererfindergesetz als auch dem Urhebergesetz, so dass dem Arbeitgeber/ Dienstherrn die Verwertungsrechte zustehen können.

Gibt es eine räumliche und zeitliche Begrenzung ?

Grundsätzlich sehen die Schutzrechte überwiegend das sog. Territorialitätsprinzip vor. Dies bedeutet, dass die (durch Registrierung entstehenden) Schutzrechte nur in dem Staat Gültigkeit besitzen, in dem eine Registrierung vorgenommen wurde. Ein in Deutschland registriertes Patent hat daher grundsätzlich nur in Deutschland Gültigkeit. 

Zeitlich sind die Schutzdauern der einzelnen Schutzrechte ganz unterschiedlich geregelt. Ein Patent hat eine maximal mögliche Schutzdauer von 20 Jahren, Arzneimittelpatente können durch ein ergänzendes Schutzzertifikat bis zu weiteren 5 Jahren Schutz beanspruchen; wohingegen der Markenschutz jeweils in 10-jährigen Abschnitten verlängert werden kann, also eine unbegrenzte Schutzdauer denkbar ist.

Welche rechtlichen Ansprüche geben Schutzrechte?

Jedes Schutzrecht gibt dem Inhaber exklusive “Besitz-/ Eigentums-/ Verwendungs- und Verwertungsrechte. Schutzrechte sind insoweit monopolistische Rechte und dienen dem eigenen Produktschutz und -absatz.

Im Falle der Verletzung von Schutzrechten stehen dem Inhaber Unterlassung., Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zur Seite. Die Kenntnis von Verletzungen lässt sich häufig durch Überwachungsmassnahmen sichern. Zudem wird der von einer Verletzung in Kenntnis gesetzte Rechtsinhaber gezwungen gegen Verletzer vorzugehen, da andernfalls an sich bestehende Ansprüche verwirkt sein können. Wer beispielsweise fünf Jahre gegen eine Markenverletzung nicht vorgeht, dem sind Unterlassungsansprüche gegen diesen Verletzer wegen Verwirkung des Anspruchs verwehrt - sofern dies der Verletzer vorträgt.

Übertragung von Schutzrechten ?

Schutzrechte können zur Benutzung durch Dritte exklusiv oder einfach lizensiert werden, aber sind grds. auch zur Rechtsübertragung (Verkauf und Abtretung) geeignet.  Als “Rechte” unterfallen Schutzrechte zunächst der Möglichkeit der Lizenzierung: Der Inhaber räumt einem Dritten ein Benutzungs- bzw. Verwertungsrecht ein, bleibt aber Inhaber des Rechts. Dabei werden exklusive und nicht-exklusive Lizenzen unterschieden. Bei einer exklusiven Lizenz ist grds. ausschliesslich der Lizenznehmer berechtigt, das Schutzrecht zu nutzen, zumeist in Abhängigkeit eines bestimmten Gebietes (z.B.Staates). Nicht-exklusive, sog. “einfache” Lizenzen ermöglichen die Nutzung des Schutzrechts durch mehrere Lizenznehmer - räumlich und zeitlich - parallel. Der Lizenznehmer wird nicht Schutzrechtsinhaber, letztere verbleibt vielmehr beim ursprünglichen Inhaber.

Schutzrechte können über die Lizenzierung hinaus auch veräussert werden. Damit verliert der ursprüngliche Inhaber nahezu alle Rechte, ausser u.U. Persönlichkeitsrechte. Für das Bestehen des Rechts, dessen Aufrechterhaltung usw. ist dann - anders als im Regelfall bei der Lizenzierung - der Käufer verantwortlich.

Was benötigen wir, um Ihr Schutzrechtsportfolio zu prüfen?

In einem ersten Schritt genügt uns die Information über alle irgendwo eingetragene Schutzrechte und deren Aktenzeichen. Wir stellen anhand dieser Daten einen Gesamtüberblick zusammen und würden in einer ersten Beratung -  auch im Wege der Fernkommunikation - zunächst die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.

 

 

 Patentrecht Patentrechtler Patentanmeldung Anwalt Patent Fachanwalt Hannover Stuttgart Patentschutz Kanzlei Patent anmelden provisorische Patentanmeldung drucken Patentrecht-Patent-anmelden-Patent-schuetzen-Patentverwertung-EU-patent-Patentgesetz-Arbeitnehmererfindergesetz arbeitnehmererfinder arbeitsrecht patent patentrecherche stand der technik erfinder erfinderbenennung vertreter speichern zurück Patentamt-DPMA-Patentanmeldung-Patentanmelder-Erfindung-schuetzen-Erfinder-Erfinderfoerderung-Erfinderschutz-Geheimhaltungserklärung epa europäisches patentamt eu-patent gemeinschaftspatent pct internationale patentanmeldung internationales patent Online-Anfrage

 

 

diePatentrechtler.de - horak Rechtsanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Tel:0511/357356/0  Fax:0511/357356/29 info@diepatentrechtler.de