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Lizenzrecht

 

 

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Was ist eine “Lizenz” ?

Die Lizenz stellt rechtlich eine Gestattung oder die Einräumung eines bestimmten Nutzungsrechtes an dem “geistigen Eigentum” eines anderen dar. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt in der Regel durch Vertrag.

 

Wo wird “das Lizenzrecht” geregelt ?

“Die Lizenz” ist gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt. Vielmehr ergeben sich die zugrunde zu legenden Rechtsnormen aus den jeweiligen Spezialgesetzen (Markengesetz, Urheberrechtsgesetz etc.) sowie dem allgemeinen Vertragsrecht. Da sich die Spezialgesetze stark unterscheiden, sind verallgemeinernde Aussagen zu Lizenzen lösgelöst vom jeweiligen Schutzrecht nur stark eingeschränkt möglich.

Gegenstand des Lizenzrechtes ist die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten. Die Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten kann in einem gesonderten Lizenzvertrag oder in AGB aber auch im Rahmen von Kauf-, Werk- oder sonstigen Verträgen erfolgen. Es liegt auf der Hand, dass die jeweilge Vertragsform über weitere, wichtige Rechtsfolgen entscheidet.

 

Was muss bei der Nutzungsrechtseinräumung beachtet werden ?

Von zentraler Bedeutung ist die Frage der Existenz eines Rechts. Denn eine Einräumung [genauer: Übertragung] eines Nutzungsrechtes setzt eine wirksame Verfügung voraus. Eine Verfügung über ein Nutzungsrecht bedarf neben der Verfügungsberechtigung insbesondere der Existenz des Rechts. Die Frage, ob ein bestimmtes Nutzungsrecht zugunsten eines Nutzungsrechtsinhabers besteht und ob es von ihm übertragen werden kann, muss also stets geklärt werden. Dies ist insbesondere bei solchen Rechten schwierig, die nicht eingetragen sind (z.B. Urheberrechte, nicht eingetragene Gemeinschaftsdesignrechte).

Im Rahmen von urheberrechtlichen Lizenzen muss zudem insbesondere die Nutzungsart genau benannt werden.

Stets sollte der Umfang der Lizenz (ausschliesslich, einfach) selbst, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht geklärt sein.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Höhe der Lizenzgebühren, die als Einmallizenz-, Stücklizenz- oder Umsatzlizenzgebühr häufig anzutreffen ist. Insbesondere für Umsatzlizenzen existieren übliche prozentuale Lizenzsätze.

 

Was benötigen wir, um Ihre Lizenzverträge zu prüfen oder Ihnen konkrete, angepasste Verträge zu gestalten ?

Für die Prüfung eines Lizenzvertrages übermitteln Sie uns bitte den zu prüfenden Vertragstext sowie Ihre Kommunikationsdaten. Wir setzen uns sodann mit Ihnen in Verbindung, um die Einzelheiten, wie z.B. Vorgehensweise oder Kosten, darzulegen.

Ohne ein (ggfs. fernmündliches) Beratungsgespräch kann eine Lizenzvertragsgestaltung nicht erfolgen. Wir müssen wissen, welches Schutzrecht wie, wo, bis wann lizensiert werden soll. Auch Ihre Ziele und eventuell Ihre Zielkunden sind von Bedeutung. Falls Sie also einen Lizenzvertrag benötigen, rufen Sie uns bitte an.

 

 

 

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 RA Dipl.-Ing. Michael Horak · Uhlemeyerstr. 9+11 · 30175 Hannover · Tel 0511/ 59 09 10 -20 · Fax 0511/ 59 09 10 -55 · Mail info@diePatentrechtler.de

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