Bitte beachten Sie stets, dass als amtliche Fassung eines Bundesgesetzes ausschliesslich die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte anzusehen ist. Das Bundesgesetzblatt ist auch im Internet vorhanden, aber systembedingt als solches derzeit eher eingeschränkt benutzerfreundlich. Auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ sind zahlreiche (Bundes-)Gesetzestexte mit Unterstützung durch die Bundesregierung systemmatisch hinterlegt. Die dort abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Bei allen Gesetzen wird dort auf den aktuellen Stand der letzten Änderung hingewiesen. Da insbesondere bei umfangreichen Änderungsvorschriften einige Zeit benötigt wird, ist auch der dortige Stand nicht immer aktuell. Patentrecht: |